Thema: Milliarden-Paket

Milliarden-Offensive, Wohnungsmarkt

Das Milliarden-Paket: Wer bekommt was?

Österreich: Milliarden-Offensive belebt den Wohnungsmarkt - Foto: über boerse-global.de
Österreich: Milliarden-Offensive belebt den Wohnungsmarkt - Foto: über boerse-global.de

Österreich: Milliarden-Offensive belebt den Wohnungsmarkt

boerse-global.de, 04.11.25 18:53 Uhr
Österreich: Milliarden-Paket soll Bauwirtschaft retten - Foto: über boerse-global.de
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Österreich: Milliarden-Paket revolutioniert nachhaltiges Bauen - Foto: über boerse-global.de
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Wohnbau-Krise: Trotz Milliarden-Paket fehlen leistbare Wohnungen - Foto: über boerse-global.de
Wohnbau-Krise: Trotz Milliarden-Paket fehlen leistbare Wohnungen - Foto: über boerse-global.de
Österreich: Milliarden-Paket für gemeinnützigen Wohnbau - Foto: über boerse-global.de
Österreich: Milliarden-Paket für gemeinnützigen Wohnbau - Foto: über boerse-global.de
„Wachstumsbooster: Milliarden-Paket für deutsche Wirtschaft startet - Foto: über boerse-global.de
„Wachstumsbooster": Milliarden-Paket für deutsche Wirtschaft startet - Foto: über boerse-global.de
Mehr zum Thema in Kürze - Foto: ---/dpa
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Haushaltsausschuss, Milliarden-Paket

Haushaltsausschuss bewilligt Milliarden-Paket für Ukraine

dpa.de, 21.03.25 14:46 Uhr
Voraussichtlich am Freitag wird der Haushaltsausschuss des Bundestags über die Freigabe der Milliarden entscheiden. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Voraussichtlich am Freitag wird der Haushaltsausschuss des Bundestags über die Freigabe der Milliarden entscheiden. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Für die Koalitionsgespräche von CDU, CSU und SPD hat das Paket Folgen - es macht die Verhandlungen teils schwieriger. - Foto: Guido Bergmann/Bundesregierung/dpa
Für die Koalitionsgespräche von CDU, CSU und SPD hat das Paket Folgen - es macht die Verhandlungen teils schwieriger. - Foto: Guido Bergmann/Bundesregierung/dpa
Die Grundgesetzänderungen können nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat am Freitag mit Zweidrittelmehrheit zustimmt. (Archivfoto) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Die Grundgesetzänderungen können nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat am Freitag mit Zweidrittelmehrheit zustimmt. (Archivfoto) - Foto: Kay Nietfeld/dpa