Lieferkettengesetz, Berichtspflicht

Lieferkettengesetz: Berichtspflicht ausgesetzt, Arbeitsschutz verschärft

25.12.2025 - 20:45:12

Ab 2026 entfällt für deutsche Unternehmen die Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Doch der operative Aufwand für den Schutz von Menschenrechten und Sicherheit steigt deutlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Fahrplan für das kommende Jahr vorgelegt.

Kurz vor dem Jahreswechsel schafft das BMAS rechtliche Klarheit. Die Meldepflicht an die Bundesstelle für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleibt 2026 ausgesetzt. Diese Entscheidung des Bundeskabinetts vom September 2025 gilt weiter. Sie soll den Übergang zur europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erleichtern, die bis Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Doch Vorsicht: Das Ministerium warnt ausdrücklich, dass es sich nicht um einen „Haftungsurlaub“ handelt. Die internen Pflichten zur Risikoanalyse und Dokumentation bestehen unverändert fort. Besonders bei Kernthemen wie dem Schutz vor giftigen Substanzen oder sicheren Arbeitsbedingungen bleibt die Verantwortung der Unternehmen voll bestehen.

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Neue Maßstäbe für faire Arbeit und Chemikaliensicherheit

Während die Bürokratie zurückgefahren wird, werden die inhaltlichen Anforderungen konkret verschärft. Zwei Neuerungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und betreffen direkt die Lieferkettenprüfung.

Das Programm „Faire Integration“ erhält eine gesetzliche Grundlage. Es soll Drittstaatsangehörige vor Ausbeutung auf dem deutschen Arbeitsmarkt schützen. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen verstärkt prüfen, ob ihre Personaldienstleister und Subunternehmer diese Standards einhalten. Verstöße können zu Haftungsrisiken führen.

Gleichzeitig verschärft die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Vorgaben für den Umgang mit Chemikalien. Die aktualisierten „Safe and Sustainable by Design“-Rahmenwerke setzen neue Maßstäbe für ein angemessenes Risikomanagement. Für die Lieferketten der verarbeitenden Industrie – von der Textilbranche bis zur Automobilzulieferung – wird die Umweltdue Diligence damit noch komplexer.

CSDDD-Übergang: Atempause mit Tücken

Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie der EU hat die Umsetzungsfrist für die CSDDD zwar bis 2027 verlängert. Compliance-Experten wie Dr. Elena Weber aus Berlin warnen jedoch vor falscher Sicherheit: „Die Pause bei der Berichterstattung ist ein strategisches Zeitfenster, kein Urlaub.“

Unternehmen müssen ihre Risikomanagementsysteme jetzt auf die strengeren Kriterien der europäischen Richtlinie vorbereiten. Die CSDDD definiert „Arbeitssicherheit“ deutlich breiter als das deutsche LkSG und bezieht mehr internationale Abkommen ein. Wer jetzt sein Compliance-Team abbaut, riskiert 2027 hektisches Nachjustieren.

Was bedeutet das für die Wirtschaft?

Die Situation ist paradox: Weniger Papierkram, aber mehr operative Überprüfungen. Für Logistik und produzierendes Gewerbe verschiebt sich der Fokus von der Berichterstellung zur Überprüfung realer Bedingungen vor Ort.

Audits müssen künftig genauer prüfen, wie Arbeitskräfte angeworben werden. Die Integration der „Faire Integration“-Standards macht Personaldienstleister zum kritischen Prüfpunkt. Zudem verschmelzen Umwelt- und Arbeitsschutzdue Diligence immer mehr. Der Einsatz sicherer Chemikalien bei Zulieferern wird zum zentralen Haftungsrisiko.

Die BAFA hat zwar ihr Meldeportal geschlossen, behält sich aber risikobasierte Überprüfungen vor – besonders bei konkreten Hinweisen auf Verstöße. Für Unternehmen bleibt 2026 eine letzte Chance, ihre Schutzmechanismen zu testen, bevor das voll harmonisierte EU-Regime kommt. Die Botschaft aus Berlin ist klar: Die Bürokratie wird reduziert, die Verantwortung für Sicherheit und Menschenrechte jedoch wächst.

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