Klassik Radio AG, DE0007857476

Klassik Radio AG / DE0007857476

06.05.2025 - 15:05:19

EQS-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2025 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

06.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Klassik Radio AG Augsburg ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg, Dienstag, den 17. Juni 2025, Kongress am Park, Augsburg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 17. Juni 2025 um 11:00 Uhr (MESZ)
  in den Räumen des Kongress am Park, Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2024 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2024 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter https://www.klassikradio.de/ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 in Höhe von Euro 4.392.955,17
1. in Höhe von Euro 723.750,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
2. den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 3.669.205,17 auf neue Rechnung vorzutragen.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag (d.h. am Freitag, 20. Juni 2025) fällig und auch erst dann ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.
6. Beschlussfassung über die Neufassung von § 20 Absatz 5 der Satzung bezüglich der Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.) hat die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird. § 20 Absatz 5 der Satzung enthält derzeit eine solche Ermächtigung des Vorstands, die allerdings für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen bis zum Ablauf des 31. August 2025 beschränkt ist. Insofern soll diese Ermächtigung um die im Gesetz vorgesehenen maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren verlängert werden. Für zukünftige Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 20 Absatz 5 der Satzung der Klassik Radio AG wird wie folgt neu gefasst: „(5) Der Vorstand ist für bis zum Ablauf des 31. August 2030 stattfindende Hauptversammlungen ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).“ Die derzeit gültige Satzung ist unter der Internetadresse https://www.klassikradio.de/ag/investor-relations/hauptversammlung abrufbar. Sie wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
II. Weitere Angabe und Hinweis
Nach § 121 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen - mit Ausnahme des Abschnitts Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG - freiwillig, um unseren Aktionären die Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung zu erleichtern. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufungen keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de spätestens bis zum Ablauf des 10. Juni 2025 (24:00 Uhr, MESZ) bei der Gesellschaft einzugehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich Bevollmächtigte Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, wie z.B. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Dritte ausüben. Auch in diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich. Freie Verfügbarkeit der Aktien Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung am 11. Juni 2025 (00:00 Uhr MESZ) entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen vom Zeitpunkt des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 10. Juni 2025 (24:00 Uhr MESZ). Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Vorbehaltlich der nachfolgenden Sonderfälle bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse: Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Für den Fall, dass einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung; allerdings können jene für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die alleine den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere deren in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen. Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen. Besonderheiten bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) üben diese das Stimmrecht nur aus, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Es werden ausschließlich Weisungen zu von der Gesellschaft bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung, einschließlich eines etwaigen von Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend der Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu von der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären berücksichtigt. Die Stimmrechtsvertreter stehen insbesondere nicht zur Verfügung, um in der Versammlung Fragen oder Anträge zu stellen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.klassikradio.de/ag/investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung gestellt sind. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der Adresse Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
per Post bis zum 16. Juni 2025 (24:00 Uhr, MESZ) oder
per E-Mail bis zum 17. Juni 2025 (08:00 Uhr, MESZ)
erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei der oben genannten Kontaktadresse entscheidend. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Klassik Radio AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2025 (24:00 Uhr, MESZ) zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten: Klassik Radio AG
Investor Relations
Fuggerstraße 12
86150 Augsburg Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 02. Juni 2025 (24:00 Uhr, MESZ) bei der nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Klassik Radio AG
Investor Relations
Fuggerstraße 12
86150 Augsburg
E-Mail: ir@klassikradio.de Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. UTC Zeiten Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. Hinweise zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet für die Führung des Aktienregisters und zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten über ihre Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigte. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Klassik Radio AG verarbeitet die Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten gemäß der DSGVO finden sich unter https://www.klassikradio.de/datenschutz-und-sicherheit-ag.  
Augsburg, im Mai 2025 Klassik Radio AG Der Vorstand


06.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Klassik Radio AG
Fuggerstrasse 12
86150 Augsburg
Deutschland
E-Mail: brigitte.spoerl@klassikradio.de
Internet: https://www.klassikradio.de/investor-relations
ISIN: DE0007857476
Börsen: XETRA

 
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