Bundestag, Reform

Bundestag beschließt Reform der Betriebsrente

06.12.2025 - 01:39:12

Das Parlament hat am Freitag das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Die Reform soll Millionen Beschäftigte besser für das Alter absichern – vor allem in kleinen Firmen und bei Geringverdienern.

Mit dem neuen Gesetz will Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Betriebsrente aus ihrer Nische holen. Seit Jahren dümpelt die Abdeckung bei rund 52 Prozent der Beschäftigten. Angesichts der sinkenden gesetzlichen Rente gilt die betriebliche Altersversorgung als unverzichtbare zweite Säule. Doch gerade kleine und mittlere Unternehmen scheuten bisher das Risiko und den Aufwand. Das soll sich nun ändern.

Der zentrale Hebel: Das 2018 eingeführte Sozialpartnermodell können künftig auch Betriebe ohne Tarifbindung nutzen. Bislang war diese reine Beitragszusage – ohne Garantien, dafür mit Renditechancen – fast ausschließlich tarifgebundenen Unternehmen vorbehalten.

Anzeige

Die neue Opting-Out-Regelung erlaubt automatische Einschreibungen per Betriebsvereinbarung – aber nur, wenn Betriebsräte und Arbeitgeber rechtssichere Vereinbarungen treffen. Ein kostenloser Leitfaden mit Muster-Betriebsvereinbarung zeigt, wie Sie Formulierungen rechtssicher gestalten, Verhandlungsfallen vermeiden und faire Zuschussregelungen verankern. Ideal für Betriebsräte, Personalverantwortliche und Geschäftsführer, die jetzt handeln müssen. Kostenlose Muster-Betriebsvereinbarung & Leitfaden sichern

Nun reicht eine Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft oder ein sogenannter Einschlägigkeitsnachweis. Damit sinkt die Hürde für kleinere Arbeitgeber erheblich, die sich bisher vor Haftungsrisiken fürchteten. Die Bundesregierung verspricht sich davon einen Schub bei der Verbreitung von Betriebsrenten.

Automatische Einschreibung mit Widerspruchsrecht

Noch einen Schritt weiter geht die neue Opting-Out-Regelung. Unternehmen können ihre Mitarbeiter per Betriebsvereinbarung automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einschreiben – es sei denn, die Beschäftigten widersprechen aktiv.

Als Gegenleistung muss der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent der umgewandelten Entgeltbestandteile bezuschussen, fünf Prozentpunkte mehr als bei freiwilligen Plänen üblich. Kann diese sanfte Pflicht den Verbreitungsgrad wirklich heben? Arbeitsrechtler bezweifeln, dass Betriebsräte massenweise solche Vereinbarungen abschließen werden.

Höhere Förderung für Geringverdiener

Besonders Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sollen profitieren. Ab 2027 steigt der staatliche Förderbetrag für arbeitgeberfinanzierte Beiträge von 288 auf 360 Euro pro Jahr. Gleichzeitig erhöht sich die maximale förderfähige Arbeitgeberzahlung von 960 auf 1.200 Euro jährlich.

Entscheidend ist eine zweite Neuerung: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beschäftigte überhaupt gefördert werden, wird künftig dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Bisher lag die Schwelle starr bei 2.575 Euro Bruttogehalt im Monat – Inflation und Lohnsteigerungen drängten immer mehr Menschen aus der Förderung.

Schätzungen zufolge liegt die neue Grenze 2027 bei rund 2.900 Euro. Das könnte Hunderttausende zusätzlich begünstigen.

Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität

Neben den großen Stellschrauben enthält das Gesetz zahlreiche technische Erleichterungen. Der Pensions-Sicherungs-Verein, der Betriebsrenten gegen Arbeitgeber-Pleiten absichert, darf künftig Beitragsbescheide automatisiert versenden und digital kommunizieren.

Auch bei Abfindungen gibt es mehr Spielraum. Die Grenzen für die Auszahlung kleiner Rentenansprüche als Einmalbetrag wurden angehoben. Neu ist die Möglichkeit, solche Abfindungen steuerneutral in die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen und damit Rentenpunkte zu kaufen – eine attraktive Alternative zum sofortigen Verbrauch.

Vorsichtiges Lob, gedämpfte Erwartungen

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung begrüßte die Öffnung des Sozialpartnermodells, mahnte aber Geduld an. Der Erfolg der Opting-Out-Klausel hänge stark vom Verhandlungsgeschick der Betriebsräte ab.

Verbraucherschützer lobten den Fokus auf Geringverdiener, wiesen jedoch darauf hin, dass reine Beitragszusagen von stabilen Kapitalmärkten abhängen. Eine Garantie auf bestimmte Rentenhöhen gibt es nicht.

„Wir holen die Betriebsrente endlich in die Breite”, verkündete Ministerin Bas während der Bundestagsdebatte. Ob die Reform tatsächlich mehrere Prozentpunkte mehr Abdeckung bringt, wird sich ab 2026 zeigen – dann treten die meisten Regelungen in Kraft. Die finanziellen Verbesserungen für Geringverdiener folgen Anfang 2027.

Das ambitionierte Fernziel von 80 Prozent Abdeckung bleibt vorerst Vision. Doch einen Anstoß hat der Gesetzgeber gegeben.

Anzeige

PS: Wenn in Ihrem Betrieb jetzt über Opting-Out-Vereinbarungen verhandelt wird, lohnt sich ein praxiserprobtes Muster. Der Gratis-Report bietet fertige Formulierungen, Checklisten für Betriebsräte und Hinweise zur Haftungsminimierung – so lassen sich Zuschussregelungen rechtssicher und im Sinne der Beschäftigten umsetzen. Muster-Vereinbarung jetzt herunterladen

@ boerse-global.de