Justiz, Immobilien

BGH bestÀtigt UnzulÀssigkeit gewinnbringender Untervermietung

28.01.2026 - 13:01:38

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulĂ€ssig ist, wenn der Mieter dadurch einen Gewinn ĂŒber seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt.Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.

Im konkreten Fall hatte ein Mieter seine Berliner Zweizimmerwohnung ohne Erlaubnis fĂŒr einen höheren Betrag untervermietet, als er selbst an Miete zahlte.

Das Berufungsgericht hatte der Klage der Vermieterin auf RĂ€umung der Wohnung stattgegeben, nachdem der Mieter die Wohnung wĂ€hrend eines Auslandsaufenthalts untervermietet hatte. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mieters zurĂŒck und bestĂ€tigte damit das Urteil des Berufungsgerichts. Die KĂŒndigung durch die Vermieterin sei wirksam, da der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt habe.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nur dann bestehe, wenn der Mieter die Wohnung im Falle einer wesentlichen Änderung seiner LebensverhĂ€ltnisse behalten möchte. Eine Gewinnerzielung sei nicht von dieser Regelung umfasst. Die Entscheidung berĂŒcksichtige auch die Interessen der Untermieter, die vor ĂŒberhöhten Mieten geschĂŒtzt werden sollten, hieß es.

@ dts-nachrichtenagentur.de