Im Verfahren gegen den Halle-Attentäter Stephan B.
15.07.2025 - 14:32:10BGH bestätigt Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme
Dabei nahm er zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln. Nachdem er einen Beamten freigelassen hatte, konnte der andere Beamte bei einem Fluchtversuch entkommen, woraufhin der Angeklagte sein Vorhaben aufgab. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung beanstandete, wurde als unbegründet verworfen. Das Landgericht hatte argumentiert, dass dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg entsprochen werde. Auch die Revision des Angeklagten bezüglich der Adhäsionsentscheidung wurde mit Ausnahme einer formalen Ergänzung als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 15. Mai 2025 - 6 StR 349/24).