Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier.
29.04.2025 - 14:22:02OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Gesichtsschleier-Verbot am Steuer
Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen. Der 1. Senat des OVG hat den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Mit ihren Einwendungen habe die Klägerin es nicht vermocht, ernstliche Richtigkeitszweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu wecken oder Verfahrensfehler aufzuzeigen. Die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass das Tragen einer Gesichtsverschleierung während des Autofahrens für die Religionsausübung typischerweise keine wesentliche Einschränkung bedeute und angesichts der zeitlich und örtlich eingeschränkten Wirkung des Verbots hinzunehmen sei, habe sie nicht durchgreifend infrage stellen könne. Dasselbe gelte für die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass das der zuständigen Behörde bei der Frage der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde, weil der Eingriff zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrsüberwachung gerechtfertigt sei, so das Oberverwaltungsgericht. Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar (Beschluss vom 25. April 2025 - OVG 1 N 17/25).