BGH bestätigt Urteil gegen chinesische Schleuserin
16.04.2025 - 13:09:14Die Kunden der Angeklagten hatten den Ermittlern zufolge jedoch nie die Absicht, in Deutschland eigene Firmen zu betreiben, sondern wollten lediglich einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik rechtlich absichern. Die Angeklagte wusste laut Anklage von den falschen Angaben ihrer Kunden bei der Antragstellung für Aufenthaltstitel und unterstützte diese aktiv. Für ihre Leistungen schloss die Angeklagte sogenannte Migrationsverträge ab und erhob regelmäßig Entgelte in Höhe von 12.500 Euro. Mit ihrer Revision hatte die Angeklagte die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt. Dies wurde jetzt aber als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 28. Januar 2025 - 2 StR 474/23). @ dts-nachrichtenagentur.de
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