Heilbronn - Heilbronn / Tauberbischofsheim
22.09.2025 - 14:00:03HZA-HN: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit/ Auch Heilbronner Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie
Am vergangenen Freitag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
Beim Hauptzollamt Heilbronn waren 36 Beschäftigte im Einsatz. Daneben waren an der Maßnahme am Standort Tauberbischofsheim zwei Kassenprüfer des Finanzamts Öhringen und ein Beamter der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landratsamts Main-Tauber-Kreis beteiligt. Die Kontrollkräfte suchten 23 Prüfobjekte wie Hotels, Pensionen und auch Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeit aber auch Bars, Imbisse, Kneipen und Schnellrestaurants im Stadt- und Landkreis Heilbronn z.B. in Brackenheim, Bretzfeld, Heilbronn, Neckarsulm und Nordheim sowie im Stadt und Landkreis Ludwigsburg, beispielsweise in Asperg, Großbottwar, Ingersheim, Kornwestheim und Ludwigsburg, sowie in Bad Mergentheim, Kupferzell, Künzelsau und Tauberbischofsheim auf. Bei 87 Personenbefragungen und 16 begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen stießen sie auf folgende Unregelmäßigkeiten, die weiterführende Maßnahmen erfordern
Darüber hinaus wurde in zwei Sachverhalten jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 Euro wegen illegalen Aufenthalts erhoben.
Anlässlich der Prüfungen wurden wegen des Anfangsverdachts auf Straftaten jeweils vor Ort insgesamt zehn Strafverfahren und 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die Zöllnerinnen und Zöllner die erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der letzten und noch weiter folgenden Mindestlohnerhöhungen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn übermittelt durch news aktuell