BPOL NRW: 38-Jähriger leistet Widerstand und greift Bundespolizisten an
02.05.2025 - 09:53:06BPOL NRW: 38-Jähriger leistet Widerstand und greift Bundespolizisten an. Gelsenkirchen - Am Mittwochvormittag (30. April) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann und seine Begleiterin im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Während der polizeilichen Maßnahmen wurde der Verdächtige zunehmend aggressiver, griff die Beamten an und widersetzte sich ihnen. Zudem stellte sich heraus, dass er ein Messer in seiner Jackentasche führte.
Gegen 11:20 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Währenddessen wurden sie auf einen 38-Jährigen und seine Begleiterin aufmerksam und unterzogen diese einer Personenkontrolle. Zur Überprüfung ihrer Personalien händigten die deutschen Staatsbürger den Beamten ihren Personalausweis aus. Ermittlungen zeigten, dass der Mann bereits in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Über das Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen wollte der Polizeibekannte keine Auskünfte geben und verhielt sich fortan unkooperativ gegenüber den Polizisten. Als diese dem Deutschen die Durchsuchung von ihm und seinen mitgeführten Gegenständen eröffneten, reagierte er äußerst aggressiv und gab immer wieder an, dass er dies nicht zulassen werde.
Zur Durchführung der polizeilichen Maßnahme sollte der Beschuldigte dem Bundespolizeirevier am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zugeführt werden. Auf dem Weg dorthin griff er die Uniformierten an. Dabei ergriff er den Finger eines Beamten, knickte diese um und stieß einen weiteren Polizisten von sich, um sich aus seinen Griffen zu lösen. Als dies nicht gelang, blieb er nach wenigen Metern erneut stehen und schlug einem der eingesetzten Kräfte mit der Faust gegen den Oberkörper. Infolgedessen wurde er fixiert und gefesselt. Auch dabei leiste der 38-Jährige erheblichen Widerstand.
Als die Einsatzkräfte den Gelsenkirchener mit den Tatvorwürfen konfrontierten, gab dieser an, dass er ein Messer zur Selbstverteidigung bei sich führe. Anschließend machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Bei dem Messer handelte es sich um ein Einhandmesser, welches sich in der Jackentasche des Mannes befand, und schließlich durch die Polizeibeamten beschlagnahmt wurde.
Verletz wurde durch die Tathandlung niemand.
In den Wachräumen zeigte der Beschuldigte sich einsichtig und entschuldigte sich mehrfach bei den Uniformierten. Im Anschluss der strafprozessualen Maßnahmen durfte er die Dienststelle verlassen. Er wird sich nun wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
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