Kriminalität, Schwarzarbeit

Augsburg / Lindau / Kempten / Ingolstadt / Schwaben / Oberbayern - Am Freitag, den 19.09.2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.

23.09.2025 - 06:20:08

HZA-A: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung / Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie

Das Hauptzollamt Augsburg beteiligte sich daran mit 64 Einsatzkräften. Im gesamten Zuständigkeitsbezirk (Schwaben und Region 10 in Oberbayern) wurden dabei 20 Betriebe aufgesucht und 89 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten noch am Tag der Prüfung 6 Strafverfahren und 11 Bußgeldverfahren ein. Diese Anzahl kann sich noch deutlich erhöhen, da sich an die durchgeführten Personenbefragungen umfangreiche Nachprüfungen anschließen.

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt u.a. den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite Schwerpunktprüfungen als auch regionale Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis eines risikoorientierten, ganzheitlichen Prüfansatzes durch. Dies bedeutet, dass unter Anderem geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, der Mindestlohn eingehalten wird, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, Ausländer über die für eine Aufnahme der Beschäftigung erforderliche Genehmigung bzw. Aufenthaltstitel verfügen oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit bzw. Menschenhandel im Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie auf www.zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Tim Hagenbusch
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