Rückschlag, Rechtsstreit

xAI droht Rückschlag im Rechtsstreit mit OpenAI

31.01.2026 - 08:16:12

Eine US-Bundesrichterin sieht keine tragfähige Beweislage für die Vorwürfe von xAI gegen OpenAI und neigt zur Abweisung der Klage wegen angeblichen Geheimnisdiebstahls.

Ein US-Bundesrichter zeigt sich geneigt, die Klage von Elon Musks KI-Firma xAI gegen den Rivalen OpenAI abzuweisen. Das wäre ein schwerer Schlag für Musks Vorwürfe des Ideenklaus im Wettlauf um künstliche Intelligenz.

SAN FRANCISCO – Im Hochtechnologie-Streit der KI-Giganten zeichnet sich eine erste Entscheidung ab – und sie fällt zugunsten von OpenAI aus. Richterin Rita Lin vom Bundesbezirksgericht für den Nordbezirk Kalifornien hat in einer vorläufigen Stellungnahme deutlich gemacht, dass sie die Klage von Elon Musks Unternehmen xAI wahrscheinlich abweisen wird. Die mündliche Verhandlung ist für den 3. Februar angesetzt.

Klage wegen angeblichen Geheimnisdiebstahls

xAI hatte OpenAI im September 2025 verklagt. Der Vorwurf: Der Konkurrent habe systematisch Mitarbeiter abgeworben, um vertrauliche Informationen und Quellcode des xAI-Chatbots Grok zu erlangen. Es handele sich um eine gezielte Strategie, um an Geschäftsgeheimnisse zu gelangen.

Anzeige

Passend zum Thema Geschäftsgeheimnisse: Wenn Mitarbeiter vertrauliche Informationen mitnehmen oder Unternehmen sich gegen Ideenklau schützen wollen, helfen rechtssichere Verschwiegenheitsvereinbarungen. Ein kostenloses E‑Book bietet gerichtsfeste Muster‑NDAs, Praxistipps zur Formulierung und konkrete Hinweise, wie Sie Mitarbeiterpflichten klar regeln – ideal für Führungskräfte und Rechtsabteilungen, die sensible KI‑Projekte schützen möchten. Inklusive Checkliste für typische Klauseln, die vor Gericht Bestand haben. Jetzt rechtssichere Vertraulichkeitsvereinbarung herunterladen

OpenAI wies die Vorwürfe stets entschieden zurück. Das Unternehmen sprach von einer haltlosen Klage, die vor allem dem Ziel diene, einen Wettbewerber zu schikanieren. In einem Schriftsatz zur Abweisung der Klage argumentierten die Anwälte, xAI habe keinerlei Beweise vorgelegt, dass OpenAI die angeblich gestohlenen Geheimnisse jemals erworben, genutzt oder auch nur von ihrer Existenz gewusst habe.

Richterin sieht keine tragfähige Beweislage

In ihrer vier Seiten umfassenden vorläufigen Einschätzung listet Richterin Lin die Schwachstellen der xAI-Klage auf. Ihr zentraler Punkt: Die Klageschrift belege nicht plausibel, dass OpenAI tatsächlich Geschäftsgeheimnisse erworben oder zu deren Diebstahl angestiftet habe.

Zwar räumt die Richterin ein, dass ehemalige xAI-Mitarbeiter Unterlagen heruntergeladen haben sollen. Ein Zusammenhang mit ihrer späteren Tätigkeit bei OpenAI sei jedoch nicht erkennbar dargelegt worden. Es sei nicht vernünftig abzuleiten, dass OpenAI oder die neuen Mitarbeiter die vertraulichen Informationen tatsächlich genutzt hätten.

Auch einen weiteren Klagepunkt – unlauteren Wettbewerb durch Abwerben von Personal – sieht Richterin Lin kritisch. Diese Vorwürfe seien eng mit den nicht belegten Geheimnisvorwürfen verknüpft und böten keine eigenständige Grundlage für einen Wettbewerbsverstoß.

Hintergrund: Ein zerrüttetes Verhältnis

Der Rechtsstreit ist nur ein Schauplatz im grundlegenden Konflikt zwischen Musk und OpenAI, das er 2015 mitbegründet hatte. In einer separaten, weitaus umfassenderen Klage wirft Musk seiner früheren Organisation vor, ihre ursprüngliche Mission verraten zu haben. Aus einer Non-Profit-Organisation zum Wohle der Menschheit sei ein gewinnorientiertes Unternehmen geworden, das eng mit Microsoft verbunden ist. Dieser Prozess soll noch in diesem Jahr beginnen.

Die anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen spiegeln die tiefen philosophischen und geschäftlichen Gräben wider, die sich zwischen den Pionieren der modernen KI aufgetan haben. Sie unterstreichen, wie wichtig geistiges Eigentum und Spitzentalente im Wettrennen um die Vorherrschaft in der Künstlichen Intelligenz geworden sind.

Was kommt als Nächstes?

Die vorläufige Einschätzung der Richterin ist ein klarer Erfolg für OpenAI, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Sollte die Richterin ihre Abweisung nach der mündlichen Verhandlung bestätigen, hat xAI die Möglichkeit, ihre Klage zu überarbeiten und erneut einzureichen.

Dafür müsste das Unternehmen jedoch deutlich überzeugendere Argumente und möglicherweise neue Beweise vorlegen. Die Anhörung am 3. Februar wird entscheidend sein. Beide Seiten werden ihre mündlichen Plädoyers halten und direkt auf die Punkte der Richterin eingehen.

Eines zeigt der Fall bereits jetzt: Im Kampf um die KI-Vorherrschaft werden juristische Schlachten um Talente und Technologien genauso wichtig wie die technische Innovation selbst. Der Ausgang könnte Maßstäbe für künftige Abwerbepraktiken und Wettbewerbsregeln in der gesamten Tech-Branche setzen.

Anzeige

PS: Unternehmen in der KI‑Branche sollten ihre internen Schutzmaßnahmen genau prüfen. Unser Gratis‑Download enthält gerichtsfeste NDA‑Vorlagen, Musterklauseln gegen Abwerbung und praktische Tipps, wie Sie Beweisführung und Geheimnissicherung dokumentieren, damit Vorwürfe wie im Fall xAI möglichst gar nicht erst entstehen. Der Leitfaden erklärt außerdem, welche internen Abläufe bei Verdacht sofort greifen sollten. Jetzt kostenlose NDA‑Muster & Leitfaden sichern

@ boerse-global.de