WhatsApp-Urteil: EuGH ebnet Weg für direkte Klagen gegen Datenschutz-Behörde
14.02.2026 - 01:39:12Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Rechtsweg für Unternehmen gegen hohe DSGVO-Bußgelder grundlegend verändert. In einem wegweisenden Urteil entschieden die Luxemburger Richter, dass Firmen die Datenschutz-Aufsichtsbehörde der EU direkt verklagen können. Das Urteil fiel im Streit um eine 225-Millionen-Euro-Strafe gegen WhatsApp.
Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung
Die Entscheidung vom 11. Februar 2026 schafft klare Verhältnisse: Bindende Beschlüsse des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) sind nun direkt vor EU-Gerichten anfechtbar. Bisher konnten Unternehmen nur gegen die endgültigen Entscheidungen nationaler Behörden vorgehen.
Der Fall zeigt die Komplexität des europäischen Datenschutzrechts. Die irische Aufsichtsbehörde DPC hatte 2021 zunächst eine geringere Strafe für WhatsApp vorgeschlagen. Nach Einwänden anderer EU-Behörden ordnete der EDPB jedoch eine Erhöhung auf 225 Millionen Euro an – wegen mangelnder Transparenz bei der Datenverarbeitung.
„Der Beschluss des EDPB zwingt die nationale Behörde rechtlich und lässt ihr keinen Spielraum“, begründete der EuGH seine Entscheidung. Damit handle es sich um einen vollwertigen Verwaltungsakt, der das Unternehmen unmittelbar betreffe. Der Fall geht nun zurück an das EU-Gericht erster Instanz.
Mehr Rechtssicherheit oder längere Verfahren?
Für internationale Konzerne bedeutet das Urteil eine wichtige Klarstellung. Sie können jetzt die Argumentation der europäischen Datenschutz-Aufsicht direkt angreifen. Experten erwarten jedoch auch längere Rechtsstreitigkeiten bei Spitzenbußen.
„Das verändert die Strategien auf beiden Seiten“, analysieren Branchenkenner. Unternehmen erhalten ein wirksames Mittel gegen als unfair empfundene EU-Eingriffe. Gleichzeitig müssen Aufsichtsbehörden ihre Entscheidungen noch sorgfältiger begründen.
Der laufende Verfahrensteil zur WhatsApp-Strafe in Irland ruht vorerst. Erst das EU-Gericht wird nun in der Sache entscheiden. Könnte das Urteil künftige Bußgelder in Milliardenhöhe verzögern?
Datenschutz unter Reformdruck
Das EuGH-Urteil fällt in eine sensible Phase. Nur einen Tag zuvor kritisierten EDPB und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) Teile des geplanten „Digital Omnibus“ der EU-Kommission.
Die Behörden warnen vor Aufweichungen. Änderungen am Kernbegriff „personenbezogene Daten“ könnten den Schutzstandard senken und neue Rechtsunsicherheit schaffen. Die Balance zwischen digitaler Wettbewerbsfähigkeit und Grundrechtsschutz bleibt eine Daueraufgabe.
Was bedeutet das für die Praxis?
Trotz des neuen Klagewegs ändert sich nichts an den DSGVO-Pflichten. Bußgelder bis zu vier Prozent des globalen Umsatzes bleiben möglich. Nationale und europäische Behörden setzen die Regeln konsequent durch.
Für deutsche Unternehmen – von DAX-Konzernen bis zum Mittelstand – bestätigt sich ein Trend: Datenschutz-Compliance wird nicht simpler, sondern erfordert immer mehr rechtliche Expertise. Die nächste große Bußgeld-Entscheidung könnte bereits vorbereitet werden.
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