Steuerreform, Versicherte

Steuerreform 2026 trifft privat Versicherte

01.01.2026 - 01:25:11

Die Abschaffung der pauschalen Mindestvorsorgepauschale führt zu einer neuen Lohnsteuerberechnung auf Basis tatsächlicher Versicherungsbeiträge, was vorübergehend niedrigere Nettolöhne verursachen kann.

Eine wichtige Änderung bei der Lohnsteuer tritt heute in Kraft und betrifft Millionen Beschäftigte. Die Abschaffung der pauschalen Mindestvorsorgepauschale zugunsten tatsächlicher Beitragsdaten könnte bei einigen zum Jahresstart zu niedrigeren Nettolöhnen führen.

Ende der Pauschale: Echte Daten ersetzen Schätzung

Seit Jahrzehnten sorgte die Mindestvorsorgepauschale dafür, dass ein Grundbetrag für Vorsorgeaufwendungen steuerfrei blieb – selbst ohne Nachweis. Diese Pauschale ist ab heute Geschichte. Das Bundesfinanzministerium (BMF) bestätigte die Umsetzung in seiner Übersicht zu den Steueränderungen 2026.

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer nun basierend auf den tatsächlichen Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung berechnen. Diese Daten werden elektronisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das ELStAM-Verfahren bereitgestellt. Für gesetzlich Versicherte ändert sich wenig, da ihre Beiträge bereits automatisiert erfasst werden. Für privat Versicherte, Beamte und geschäftsführende Gesellschafter entfällt jedoch die garantierte Grundabsicherung.

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Finanzielle Folgen: Warum Nettoeinkommen sinken könnten

Durch das Ende der Pauschale entsteht eine neue Gruppe von „Verlierern“ in der Lohnsteuerberechnung. Betroffen sind vor allem privat Versicherte, deren tatsächliche Beiträge unter den alten Pauschalhöchstbeträgen lagen. Ihr steuerfreier Anteil sinkt, das zu versteuernde Einkommen steigt – und damit möglicherweise die Lohnsteuerlast.

Gleichzeitig korrigiert die Reform eine Ungenauigkeit: Bisher profitierten manche Steuerzahler von einem Abzug, der über ihren tatsächlichen Aufwendungen lag. Die erstmalige Einbeziehung der Arbeitslosenversicherung in die Berechnung soll für einige Gruppen einen Ausgleich schaffen.

Doch ein technisches Problem bereitet Sorgen: Wie Steuerbehörden in Baden-Württemberg bereits Mitte Dezember 2025 warnten, verhinderten Schwierigkeiten beim BZSt die rechtzeitige Übermittlung privater Versicherungsdaten. Erhält der Arbeitgeber keine elektronischen Daten, darf er keine Krankenversicherungskosten steuerlich abziehen. Die Folge wäre ein vorübergehend deutlicher Anstieg der Lohnsteuer – bis die Daten nachgereicht und die Gehälter korrigiert werden.

Steuerentlastungen sollen Wirkung abfedern

  • Grundfreibetrag: Steigt auf 12.348 Euro
  • Kinderfreibetrag: Erhöht sich auf 4.878 Euro pro Elternteil
  • Pendlerpauschale: Wird auf 38 Cent pro Kilometer vereinheitlicht – ab dem ersten Kilometer

Diese allgemeinen Steuersenkungen sollen die negativen Effekte der Vorsorgepauschalen-Reform für viele abfedern. Die individuelle Wirkung hängt jedoch stark vom Versicherungsstatus und Einkommensniveau ab.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Steuerberater raten privat Versicherten, den Januar-Gehaltszettel genau zu prüfen. Ist das Nettogehalt unerwartet niedrig, könnten fehlende ELStAM-Daten der Grund sein.

Die Behörden betonen: Arbeitnehmer müssen keine Bescheinigungen an Finanzamt oder Arbeitgeber senden. Der Prozess ist automatisiert. Sobald die technischen Probleme auf Bundesebene gelöst sind, können Arbeitgeber die korrekten Werte abrufen. Lohnabrechnungen werden in folgenden Monaten nachberechnet, um zu viel einbehaltene Steuer zu erstatten.

Die Reform markiert einen weiteren Schritt zum „gläsernen Steuerzahler“ – weg von pauschalen Schätzungen, hin zu datengetriebener Echtzeit-Besteuerung.

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