Österreich: Neue Mietrechtsreform beschlossen
13.10.2025 - 21:31:02Die Bundesregierung beschließt eine Mietrechtsreform mit Inflationsbremse für Mieterhöhungen und verlängerten Mindestlaufzeiten für Mietverträge ab Januar 2026.
Die Bundesregierung finalisiert heute die lang erwartete Mietrechtsreform. Ab 2026 gilt eine Inflationsbremse für Mietzinserhöhungen und längere Mindestlaufzeiten bei Mietverträgen.
Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz soll die rechtliche Unsicherheit nach mehreren OGH-Urteilen beenden und den rasanten Anstieg der Wohnkosten dämpfen. Nach monatelangen Verhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ steht nun ein Kompromiss, der sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft.
Inflationsbremse: Mieten steigen nur noch gedrosselt
Die zentrale Neuerung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft: Mietzinserhöhungen werden künftig jeweils zum 1. April an die Teuerungsrate des Vorjahres gekoppelt. Aber nur bis zu drei Prozent vollständig.
Übersteigt die Inflation diese Marke, darf der darüberliegende Anteil nur zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden. Beispiel: Bei vier Prozent Inflation steigt die Miete um 3,5 Prozent statt um vier Prozent.
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Die Regelung gilt für neue und bestehende Verträge. Ausgenommen sind lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser.
Altbau-Mieten: Sanfte Übergangsregelung bis 2028
Für regulierte Mieten im Altbau und Genossenschaftswohnungen gelten gestaffelte Sonderregeln:
- 2026: Maximal ein Prozent Erhöhung
- 2027: Maximal zwei Prozent Erhöhung
- Ab 2028: Allgemeine Drei-Prozent-Regel
Diese Mieten hatten bereits im Frühjahr 2025 eine komplette Aussetzung der Erhöhung erfahren.
Längere Befristungen: Fünf statt drei Jahre
Befristete Mietverträge müssen künftig mindestens fünf Jahre laufen – bisher waren es drei Jahre. Die Maßnahme soll Mietern mehr Planungssicherheit geben und die Umzugshäufigkeit reduzieren.
Ausnahme für Kleinvermieter: Eigentümer mit weniger als fünf Wohnungen können weiterhin Dreijahresverträge anbieten.
„Jeder Vermieter ist froh über gute Mieter“, begründet ÖVP-Wohnbausprecher Norbert Sieber die längeren Laufzeiten.
Kritik: „Billiger PR-Gag“ oder notwendige Reform?
Die Immobilienwirtschaft begrüßt die Neuregelung als Abwendung wirtschaftlicher Folgen nach den OGH-Urteilen. Die Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln sei wiederhergestellt.
Grünen-Kritik: Nina Tomaselli bezeichnet die Inflationsbremse als „billigen PR-Gag“. Die Inflation habe in den letzten 25 Jahren nur selten die Drei-Prozent-Marke überschritten – die Bremse werde daher kaum wirksam.
ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger räumt „sehr herausfordernde Verhandlungen“ in der Koalition ein.
Nächste Schritte: Begutachtung läuft
Das Gesetzespaket geht nun in die parlamentarische Begutachtungsphase. Ein Beschluss im Nationalrat wird noch vor Jahresende oder spätestens im Jänner 2026 angestrebt.
Für Österreichs Mieter und Vermieter beginnt damit eine neue Ära der Mietpreisgestaltung – deren praktische Auswirkungen sich erst in den kommenden Jahren zeigen werden.