Mieten-Wertsicherungsgesetz: Hälfteregelung tritt in Kraft
02.01.2026 - 18:40:11Das Mieten-Wertsicherungsgesetz begrenzt Mieterhöhungen in Indexverträgen. Ab sofort gilt eine Dämpfungsformel, und für Altbaumieten gelten zunächst temporäre Deckel.
Ab sofort gilt die neue „Hälfteregelung“ für Indexmieten. Sie soll Mieter vor extremen Kostensteigerungen schützen und koppelt Mieterhöhungen an eine neue Belastungsgrenze. Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) trat mit dem Jahreswechsel in Kraft.
Die Reform betrifft sowohl den geregelten Altbaumarkt als auch weite Teile des freien Mietmarktes. Sie kommt zu einem Zeitpunkt, in dem viele Haushalte die Nachwirkungen der letzten Teuerungswelle noch spüren. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass sich die Preisspirale im Wohnsektor ungebremst weiterdreht.
Das Kernstück der Reform ist ein mathematischer Dämpfungsmechanismus. Bisher konnten Vermieter in Indexmietverträgen die volle Inflationsrate auf die Miete aufschlagen. Diese 1-zu-1-Weitergabe ist ab sofort Geschichte.
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So funktioniert die neue „Hälfteregelung“
Das Kernstück der Reform ist ein mathematischer Dämpfungsmechanismus. Bisher konnten Vermieter in Indexmietverträgen die volle Inflationsrate auf die Miete aufschlagen. Diese 1-zu-1-Weitergabe ist ab sofort Geschichte.
Die neue Formel lautet: 3 Prozent plus die Hälfte.
Konkret bedeutet das:
* Bis zu einer Jahresinflation von 3 Prozent darf die Teuerung voll weitergegeben werden.
* Liegt die Inflation darüber, darf der darüber hinausgehende Anteil nur noch zur Hälfte in die Mieterhöhung einfließen.
Ein Beispiel: Bei einer Inflation von 7 Prozent ergibt sich eine zulässige Mieterhöhung von 5 Prozent (3 Prozent voll + die Hälfte der restlichen 4 Prozent). Die Regelung gilt für neue Verträge und soll nach einer Übergangsphase auch auf bestehende Verträge angewendet werden.
Harte Deckel für den Altbau und neue Fristen
Für die geregelten Altbaumieten gelten zunächst noch strengere, temporäre Obergrenzen:
* 2026: Mieterhöhungen sind auf maximal 2 Prozent gedeckelt.
* 2027: Die Obergrenze liegt bei 3 Prozent.
* Ab 2028 soll dann auch hier die allgemeine Hälfteregelung greifen.
Diese Deckel sollen eine „Atempause“ für Mieter schaffen. Eigentümerverbände kritisieren sie als Investitionshemmnis, besonders für notwendige Sanierungen.
Zudem gibt es strukturelle Änderungen:
* Neuer Stichtag: Mieterhöhungen sind künftig nur noch einmal jährlich zum 1. April möglich.
* Längere Mindestdauer: Die gesetzliche Mindestbefristung für Mietverträge wurde von drei auf fünf Jahre angehoben. Dies soll „Kettenbefristungen“ und Preissprünge bei Neuvermietungen eindämmen.
Gespaltene Reaktionen und der erste Praxistest
Die Reaktionen auf das Inkrafttreten fallen erwartungsgemäß auseinander. Mieterschutzorganisationen begrüßen den Schritt als notwendig, fordern aber eine komplette Entkopplung der Mieten vom Verbraucherpreisindex. Immobilienverbände warnen hingegen vor einem Investitionsstopp im Mietwohnungsneubau.
Die praktische Bewährungsprobe kommt am 1. April 2026. Dann ist der erste Stichtag für die flächendeckende Anwendung der neuen Berechnungsformeln. Bis dahin müssen Hausverwaltungen ihre Prozesse anpassen. Mit ersten rechtlichen Unsicherheiten und Musterprozessen wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.


