KI-Gesetz, Bundesregierung

KI-Gesetz: Bundesregierung drückt bei Aufsichtsstruktur aufs Tempo

31.01.2026 - 06:14:12

Die Bundesregierung priorisiert die nationale Umsetzung der EU-KI-Verordnung. Die Bundesnetzagentur soll als zentrale Aufsichtsinstanz fungieren, um Unternehmen Planungssicherheit zu geben und Innovationen zu fördern.

Die Bundesregierung will die nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung beschleunigen. Einem internen Zeitplan zufolge hat das Kabinett höchste Priorität für den Gesetzentwurf gesetzt, der die deutschen Aufsichtsbehörden benennt. Bereits am 11. Februar soll darüber beraten werden – ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit von Unternehmen.

Das nationale Durchführungsgesetz schafft keine neuen Pflichten, sondern regelt, wer in Deutschland kontrolliert und sanktioniert. Es legt fest, welche Behörde für die Marktüberwachung, Genehmigung und Bußgelder bei Verstößen gegen die EU-KI-Verordnung zuständig ist. Diese Klarheit ist für Entwickler und Anwender dringend nötig.

Bundesnetzagentur soll zentrale Rolle übernehmen

Im Fokus steht die Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie soll laut einem Referentenentwurf des Digitalministeriums die zentrale Aufsichtsbehörde werden – allerdings mit einem hybriden Ansatz. In stark regulierten Bereichen wie der Finanzwelt bleibt die BaFin zuständig. Für alle anderen Sektoren ohne spezifische Aufsicht springt die BNetzA ein.

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Bei der Behörde soll ein „Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung“ (KoKIVO) eingerichtet werden. Es dient als zentraler Ansprechpartner für Wirtschaft, Behörden und Gesellschaft und soll für eine einheitliche Rechtsauslegung sorgen. Die BNetzA hat sich bereits seit Frühjahr 2025 auf diese Rolle vorbereitet.

Sandboxes sollen Innovationen fördern

Das Gesetz will nicht nur regulieren, sondern auch Innovationen anschieben. Ein Schlüsselinstrument sind KI-Reallabore (Regulatory Sandboxes). Hier können vor allem KMU und Start-ups ihre KI-Systeme in einem geschützten, rechtssicheren Rahmen testen, bevor sie auf den Markt kommen.

Wirtschaftsverbände wie der DIHK begrüßen diesen Ansatz grundsätzlich. Sie hatten stets eine bürokratiearme Umsetzung mit klaren Ansprechpartnern gefordert. Eine Zersplitterung der Zuständigkeiten, so die Warnung, würde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährden.

Wettlauf gegen die europäische Uhr

Die Eile der Bundesregierung hat einen Grund: Der europäische Zeitplan drängt. Die EU-KI-Verordnung trat bereits im August 2024 in Kraft. Bis zum 2. August 2025 müssen alle Mitgliedsstaaten ihre Marktüberwachungsbehörden benannt haben. Die strengen Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme gelten dann ab August 2026 voll.

Nach der Kabinettsbefassung am 11. Februar geht der Entwurf in die parlamentarische Beratung in Bundestag und Bundesrat. Eine zügige Verabschiedung ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zu schaffen und Deutschland als führenden KI-Standort in Europa zu positionieren.

Klarheit für den Mittelstand als Ziel

Die nationale Aufsichtsstruktur ist vor allem für den deutschen Mittelstand von enormer Bedeutung. Unklare Zuständigkeiten oder widersprüchliche Auslegungen durch verschiedene Behörden würden Investitionen in KI bremsen.

Die geplante Lösung mit der BNetzA als Koordinatorin ist ein Kompromiss nach monatelangen Diskussionen. Auch Datenschutzaufsichtsbehörden hatten Kompetenzen gefordert. Jetzt soll eine Struktur entstehen, die Zentralisierung und föderale Gegebenheiten in Einklang bringt – und vor allem verlässliche Ansprechpartner schafft.

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