Gerichte, Corona-Hilfspraxis

Gerichte kippen Corona-Hilfspraxis – Milliardenhilfen in Gefahr

28.01.2026 - 15:15:12

Gerichte kritisieren fehlerhafte Behördenpraxis und stellen die EU-Rechtskonformität der gesamten Corona-Überbrückungshilfen infrage. Dies birgt enorme Risiken für Hunderttausende Unternehmen.

Ein aktuelles Urteil aus Gelsenkirchen rügt schwere Fehler bei der Ablehnung von Überbrückungshilfen. Gleichzeitig stellt ein Kölner Gericht die EU-Rechtskonformität des gesamten Programms infrage – mit potenziell dramatischen Folgen für Hunderttausende Unternehmen.

Das Ringen um Corona-Wirtschaftshilfen verlagert sich Jahre nach der Pandemie zunehmend in die Gerichtssäle. Zwei aktuelle Urteile könnten die Praxis der Bewilligungsstellen grundlegend verändern und gleichzeitig die Rechtmäßigkeit aller ausgezahlten Milliarden auf den Prüfstand stellen. Für zahlreiche Unternehmen, die mit Ablehnungen oder Rückforderungsbescheiden kämpfen, birgt diese Entwicklung sowohl Chancen als auch fundamentale Risiken.

Gelsenkirchen: Behördenprüfung monatlich fehlerhaft

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kippte am 1. Dezember 2025 die Ablehnung von Hilfen für einen Automobil-Unternehmensverbund als rechtswidrig. Die Bewilligungsstelle hatte den Antrag pauschal abgelehnt, weil sie Umsatzeinbrüche in den beantragten Monaten Januar und April 2022 nicht als coronabedingt ansah.

Das Gericht monierte gleich mehrere schwere Verfahrensfehler. Kernkritik: Die Behörde prüfte nicht monatsscharf. Der Kläger hatte bewusst nur für Januar und April Förderung beantragt, weil in den Zwischenmonaten hohe Umsätze durch Elektroauto-Abverkäufe erzielt wurden. Die Behörde wertete diese positiven Monate fälschlicherweise gegen den Antragsteller. „Eine monatsscharfe Betrachtung ist zwingend erforderlich“, so das Gericht. Zudem wurde ein Ausschlusskriterium für saisonale Schwankungen falsch angewendet. Das Land Nordrhein-Westfalen muss nun neu entscheiden.

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Die Gretchenfrage: Was ist noch „coronabedingt“?

Der Nachweis, dass ein Umsatzrückgang kausal auf die Pandemie zurückgeht, bleibt die größte Hürde. Behörden argumentieren häufig mit allgemeinen Marktrisiken oder branchenspezifischen Entwicklungen. Ein Münchner Urteil von September 2024 unterstrich die strengen Substantiierungspflichten der Unternehmen.

Genau hier liegt die Bedeutung des Gelsenkirchener Urteils: Es zeigt, dass die Ermessensausübung der Behörden Grenzen hat und gerichtlich voll überprüfbar ist. Unternehmen erhalten eine konkrete Argumentationshilfe gegen pauschale Ablehnungen. Die Botschaft an die Verwaltung: Jeder Monat muss einzeln und unter Würdigung aller Umstände betrachtet werden.

Kölner Urteil stellt gesamtes Hilfssystem infrage

Während Gelsenkirchen Einzelfall-Hoffnung macht, zielt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Dezember 2025 aufs Ganze. Die Richter stuften die Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfen als EU-rechtswidrig ein. Begründung: Die Programme seien als pauschale Kompensation für Umsatzausfälle konzipiert gewesen. EU-Recht erlaube aber nur Beihilfen zum Ausgleich konkreter Liquiditätsengpässe.

Die potenzielle Konsequenz ist enorm: Theoretisch könnten alle ausgezahlten Hilfen – über 58 Milliarden Euro allein aus der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ – zurückgefordert werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, schaffen aber eine beispiellose Rechtsunsicherheit für Hunderttausende Empfänger. Steht am Ende eine Rückforderungswelle im milliardenschweren Rahmen?

Ausblick: Klagewelle droht, Politik muss handeln

Die aktuelle Lage stellt Unternehmen und Berater vor extreme Herausforderungen. Das Gelsenkirchen-Urteil dürfte viele Betriebe ermutigen, fehlerhafte Ablehnungsbescheide anzufechten. Die Devise lautet: Begründungen genau prüfen und auf detaillierte, monatsweise Darlegung pochen.

Gleichzeitig lastet das Damoklesschwert des Kölner Urteils auf dem gesamten System. Die ohnehin schleppende Bearbeitung der Schlussabrechnungen – in Bayern für Hilfspaket II ist weniger als die Hälfte abgeschlossen – verschärft die Situation. Die Politik und höhere Gerichte werden sich nun mit der fundamentalen Frage der EU-Konformität auseinandersetzen müssen. Für betroffene Unternehmen bleibt nur, die Entwicklung genau zu verfolgen und bei negativen Bescheiden sofort rechtlichen Rat einzuholen. Die Corona-Hilfen sind juristisch längst nicht vom Tisch.

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