Gericht, Ryanair-Pilotenschema

Gericht kippt Ryanair-Pilotenschema als Scheinselbstständigkeit

01.02.2026 - 15:22:12

Ein Berliner Gericht stuft Ryanair-Piloten als Arbeitnehmer ein. Das Urteil stärkt Betriebsräte und erhöht den Druck auf eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens.

Ein Berliner Gericht stuft Ryanair-Piloten als Arbeitnehmer ein – und setzt damit einen neuen Maßstab im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit. Das Urteil bestätigt eine harte Linie der Gerichte und erhöht den Druck auf die Politik, das Statusfeststellungsverfahren endlich zu reformieren.

Landessozialgericht setzt „Herrenberg“-Logik durch

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 21. Januar 2026 ein wegweisendes Urteil gefällt. Es klassifizierte Ryanair-Piloten, die über ausländische Limited Companies angestellt waren, als abhängig Beschäftigte. Damit wies das Gericht deren offizielle Freiberufler-Status zurück. Juristische Analysen, die diese Woche veröffentlicht wurden, werten das Urteil als konsequente Fortführung der „Herrenberg“-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von 2022.

Die Richter sahen die Piloten vollständig in die Arbeitsorganisation der Airline integriert. Sie unterlägen detaillierten Vorgaben zu Flugplänen und Abläufen und hätten keine unternehmerische Freiheit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber zum Präzedenzfall für das Jahr 2026 werden. Sie überträgt den strengen Prüfmaßstab erstmals auf hochbezahlte, technische Berufe wie Piloten.

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Betriebsräte gewinnen an Einfluss

Für Betriebsräte ist die Entwicklung entscheidend. Werden Scheinselbstständige zu Arbeitnehmern umqualifiziert, erhalten sie volle Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Sie dürfen dann an Betriebsratswahlen teilnehmen und sich vertreten lassen. Das kann die Größe und Schlagkraft bestehender Gremien erheblich vergrößern.

Rechtsunsicherheit droht auch bei bereits abgeschlossenen Wahlen: Wurden neu klassifizierte Arbeitnehmer nicht im Wählerverzeichnis geführt, könnte eine Wahl anfechtbar sein. Das Urteil ist eine klare Warnung an Unternehmen: Ausländische Gesellschaften oder komplexe Vertragskonstrukte bieten keinen Schutz vor deutschem Arbeitsrecht.

Wirtschaft drängt auf gesetzliche Klarheit

Die fortschreitende Verschärfung der Rechtsprechung erhöht den Druck auf die Bundesregierung, das Statusfeststellungsverfahren gesetzlich zu reformieren. In einem Kommentar vom 1. Februar 2026 kritisiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung die anhaltende Untätigkeit des Gesetzgebers. Die Ampelkoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform zu einem „schnelleren, rechtssicheren und transparenteren“ Verfahren versprochen.

Bislang gilt nur eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026, die vor allem Musikschulen vor Insolvenz schützen soll. Wirtschaftsverbände fordern eine dauerhafte Lösung, die echte Selbstständigkeit anerkennt und Freiberuflern Planungssicherheit gibt. Die Uhr tickt: Mit dem Auslaufen der Frist Ende 2026 wird die Lage für viele Branchen drängend.

Unternehmen müssen jetzt handeln

Für Personalabteilungen und Betriebsräte bedeutet die neue Rechtslage: Sie müssen ihre Zusammenarbeit mit externen Kräften sofort überprüfen. Die Gerichte schauen nicht auf Vertragstexte, sondern auf die gelebte Arbeitswirklichkeit. Werden Freiberufler nachträglich zu Arbeitnehmern umqualifiziert, drohen den Unternehmen nicht nur Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen über die Zusammensetzung des Betriebsrats.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozial Affairs (BMAS) steht unter Beobachtung. Beobachter erwarten, dass noch vor der Sommerpause ein konkreter Reformvorschlag vorgelegt werden muss. Bis dahin gilt für Unternehmen höchste Vorsicht. Das Ryanair-Urteil zeigt: Die Zeit vertraglicher Kreativität, um Arbeitgeberpflichten zu umgehen, läuft ab.

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