Gericht, Bußgelder

Gericht bestätigt Bußgelder für fehlende Arbeitszeiterfassung

09.02.2026 - 12:53:12

Ein Hamburger Gericht hat Bußgelder gegen Firmen ohne Zeiterfassungssystem für rechtmäßig erklärt. Das Urteil setzt ein klares Signal an alle Branchen und beendet die Schonfrist für Unternehmen.

Die Schonfrist für Unternehmen ist vorbei: Ein Hamburger Gericht hat Bußgelder gegen Firmen ohne Zeiterfassungssystem für rechtmäßig erklärt. Das Urteil setzt ein klares Signal an alle Branchen.

VG Hamburg schließt Schlupfloch

Jahrelang warteten viele Arbeitgeber ab. Zwar hatten der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2019 und das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2022 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung klargestellt. Doch ohne konkretes Gesetz aus Berlin zögerten unzählige Unternehmen die Umsetzung hinaus.

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat diese Verteidigungsstrategie nun gekippt. In mehreren Entscheidungen, darunter ein Grundsatzurteil vom 21. August 2024, bestätigten die Richter das Vorgehen der Hamburger Arbeitsschutzbehörde. Diese darf die sofortige Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und Dauer anordnen und bei Nichtbefolgung hohe Zwangsgelder verhängen.

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Rechtsexperten sehen darin eine Zäsur. Das Gericht stellte klar, dass das bestehende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bereits eine ausreichende Rechtsgrundlage für sofortiges Handeln der Behörden bietet – interpretiert im Lichte der EuGH- und BAG-Rechtsprechung.

Prominente Anwaltskanzlei scheitert mit Sonderstatus

Besonders bemerkenswert ist ein Fall gegen die internationale Großkanzlei DLA Piper (Urteil vom 18. Juli 2025). Die Kanzlei argumentierte, ihre hochbezahlten Anwälte seien als „Organe der Rechtspflege“ von strikten Erfassungspflichten befreit und arbeiteten nach dem Modell der Vertrauensarbeitszeit.

Das Gericht wies dies zurück. Die Aufzeichnungspflicht gelte auch für hochqualifizierte Fachkräfte. Weder der Status als Anwalt noch das Vertrauensmodell könnten den grundlegenden Gesundheitsschutz aushebeln, der die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen überprüfbar machen müsse.

Diese Entscheidung hat Signalwirkung für Branchen mit ergebnisorientierter Kultur wie Unternehmensberatung, Investmentbanking oder Tech-Sektor. „Vertrauensarbeit“ ohne Dokumentation sei rechtlich nicht haltbar, wenn sie die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes unüberprüfbar mache.

Behörden erhalten Rückenwind für Kontrollen

Die Bestätigung der Bußgelder markiert einen Wendepunkt in der Verwaltungspraxis. Viele Gewerbeaufsichtsämter waren bisher zurückhaltend, solange in Berlin politisch gerungen wurde. Mit der richterlichen Rückendeckung sind Behörden nun ermutigt, die Einhaltung rigoros durchzusetzen – zunächst in Hamburg, bald wohl bundesweit.

In einem Fall aus dem Einzelhandel hatte die Behörde nach einem anonymen Hinweis auf überlange Arbeitszeiten die Vorlage der „tatsächlichen Arbeitszeiten“ angeordnet. Das Unternehmen kam dem nicht nach und berief sich auf Rechtsunsicherheit – ein Argument, das vor Gericht nicht zog.

Für Unternehmen ist die „Schutzphase“ damit endgültig vorbei. Die Rechtslage ist klar. Das Risiko ist nicht mehr theoretisch, sondern eine konkrete finanzielle Bedrohung.

Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Rechtsberater drängen auf sofortiges Handeln. Die „Warte-auf-das-Gesetz“-Strategie gilt nun als riskantes Spiel.

Die zentralen Handlungsempfehlungen:
* Sofortige Umsetzung: Jedes Unternehmen muss ein System zur täglichen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeit etablieren.
* Keine Ausnahmen für Angestellte: Die Urteile machen klar: Auch hochbezahlte Professionals und Büroangestellte sind von diesen Schutzvorschriften nicht ausgenommen.
* Betriebsrat einbinden: Die konkrete Ausgestaltung des Systems unterliegt der Mitbestimmung. Dass es ein System geben muss, steht jedoch nicht zur Debatte.

Der Fall DLA Piper geht zwar in die nächste Instanz zum Oberverwaltungsgericht. Die herrschende Rechtsmeinung ist jedoch eindeutig: Die Kernpflicht zur Zeiterfassung bleibt. Mit der Bestätigung der Bußgelder durch das VG Hamburg sind die Kosten der Nichtbeachtung greifbar geworden.

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