GEG-Reform: Wahlfreiheit für Heizungsbesitzer bleibt
30.01.2026 - 23:03:12Eigentümer müssen bei der Heizungsmodernisierung nicht auf kommunale Wärmepläne warten. Die Bundesregierung bekräftigt die Wahlfreiheit und plant eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das schafft Planungssicherheit für Millionen Hausbesitzer.
Die enge Verzahnung des GEG mit der lokalen kommunalen Wärmeplanung (KWP) bedeutet nicht, dass Eigentümer zum Abwarten gezwungen sind. Sie können weiterhin Modernisierungsentscheidungen treffen, solange sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Die geplante Reform des GEG zielt auf mehr Technologieoffenheit und Vereinfachung.
Kommunale Pläne als langfristiger Kompass
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Städte und Gemeinden, strategische Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu entwickeln. Große Städte müssen bis Ende Juni 2026 liefern, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit.
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Diese Pläne zeigen auf, welche Gebiete für Fernwärme vorgesehen sind oder wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sinnvoll sind. Die zentrale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel des GEG greift für Bestandsgebäude oft erst, wenn ein kommunaler Plan vorliegt. Solange dieser fehlt, können Eigentümer flexibler agieren – müssen aber eine Beratungspflicht beachten.
Diese Heizungsoptionen stehen zur Wahl
Eine Modernisierung ist jederzeit möglich und wird staatlich gefördert. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Bei einem Austausch müssen die Systeme die GEG-Vorgaben erfüllen. Zur Wahl stehen:
- Wärmepumpen als effiziente Lösung
- Der Anschluss an ein Wärmenetz, wo verfügbar
- Biomasseheizungen mit Pellets oder Biogas
- Solarthermie in Kombination mit anderen Systemen
- Hybridheizungen, die erneuerbare Technik mit einem Gas- oder Biomassekessel kombinieren
Auch der Einbau von auf Wasserstoff umrüstbaren Gasheizungen bleibt nach Beratung eine Option.
Übergangsfristen und der Reformfahrplan
Die aktuellen Regelungen sehen großzügige Übergangsfristen vor. Fällt eine Gas- oder Ölheizung aus, kann vorübergehend eine fossile Ersatzheizung eingebaut werden. Damit gewinnen Eigentümer bis zu fünf Jahre Zeit für eine nachhaltige Entscheidung.
Zusätzliche Dynamik kommt von der geplanten GEG-Reform. Die Bundesregierung will das Gesetz zu einem „Gebäudemodernisierungsgesetz“ weiterentwickeln. Wirtschafts- und Kommunalverbände fordern eine stärkere Vereinfachung und Technologieoffenheit, um die Akzeptanz der Wärmewende zu erhöhen.
Markt gewinnt an Planungssicherheit
Die hitzigen Debatten der Vergangenheit hatten zu erheblicher Verunsicherung geführt. Die jüngsten Klarstellungen signalisieren nun einen pragmatischeren Kurs. Experten sehen die kommunale Wärmeplanung nicht als Hemmnis, sondern als strategischen Kompass für langfristig wirtschaftliche Investitionen.
Durch die frühzeitige Festlegung von Eignungsgebieten können Kommunen gezielt Planungssicherheit schaffen. Die Reform soll die Regelungen praxisnäher gestalten und die Lebensrealität der Eigentümer besser berücksichtigen.
Für Immobilieneigentümer ist es jetzt entscheidend, sich aktiv bei ihrer Kommune über den Stand der Wärmeplanung zu informieren. Der Anreiz für den Umstieg bleibt durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hoch. Experten raten, die aktuelle Planungssicherheit zu nutzen und Modernisierungsprojekte anzustoßen.
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