Sanktionen, Komplettes

EU verschärft Sanktionen: Komplettes Gas-Importverbot aus Russland beschlossen

09.02.2026 - 00:30:12

Die Europäische Union schließt ihre Energiesanktionen mit einem grundsätzlichen Importverbot für russisches Erdgas und LNG. Bestehende Verträge benötigen nun behördliche Genehmigungen und laufen bis spätestens 2028 aus.

Die Europäische Union schließt die letzte große Lücke in ihren Energiesanktionen gegen Russland. Ab Mitte März 2026 gilt ein grundsätzliches Importverbot für russisches Erdgas und Flüssiggas (LNG). Bestehende Verträge können nur noch mit behördlicher Genehmigung bedient werden – eine massive neue Hürde für die verbliebenen Importeure.

Gestaffelter Ausstieg bis spätestens 2028

Seit dem 3. Februar ist die neue EU-Verordnung 2026/261 in Kraft. Sie legt den finalen Fahrplan für das Ende russischer Gaslieferungen fest. Ab dem 18. März 2026 ist die Einfuhr von Pipeline-Gas und LNG grundsätzlich untersagt. Für bereits vor Juni 2025 geschlossene Verträge gelten jedoch Übergangsfristen, um Versorgungsschocks zu vermeiden.

Kurzfristige Verträge laufen für LNG bis zum 25. April 2026 und für Pipeline-Gas bis zum 17. Juni 2026 aus. Langfristige Liefervereinbarungen müssen spätestens bis Ende 2027 beendet sein. Diese Staffelung soll Ländern und Unternehmen Zeit geben, sich umzubauen. Die politische Einigung auf diesen vollständigen Ausstieg war bereits im Oktober 2025 erzielt worden.

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BAFA wird zur zentralen Kontrollinstanz

Die entscheidende Verschärfung für die Wirtschaft ist eine strikte Genehmigungspflicht. Wer weiterhin Gas aus bestehenden Altverträgen beziehen will, muss dies jetzt bei der nationalen Behörde beantragen. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dafür zuständig.

Aus einem einfachen Handelsgeschäft wird so ein bürokratisch aufwendiger, genehmigungspflichtiger Vorgang. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Verträge die Ausnahmekriterien erfüllen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur vertraglich fixierte, nicht aufstockbare Mengen geliefert werden. So sollen Umgehungen der Sanktionen verhindert werden.

Finaler Akt des REPowerEU-Plans

Das Gasverbot ist der letzte große Baustein im REPowerEU-Plan. Damit schließt die EU die letzte verbliebene Lücke, nachdem bereits Importe von russischer Kohle und Seeschiff-Öl weitgehend verboten wurden. Die Abhängigkeit wurde bereits drastisch reduziert: Sank der Anteil russischen Gases am EU-Verbrauch 2021 noch von über 40 Prozent, so lag er 2025 nur noch bei rund 13 Prozent.

Doch auch diese verbliebenen Lieferungen spülten weiter Milliarden in den russischen Staatshaushalt – Geld, das den Krieg gegen die Ukraine finanziert. Die neuen Regeln sollen diese Finanzströme endgültig zum Versiegen bringen.

Zwischen Sanktionsdruck und Versorgungssicherheit

Die EU balanciert mit den Übergangsfristen den Sanktionsdruck gegen Moskau mit der eigenen Versorgungssicherheit. Die Ausnahmen sind auch ein Zugeständnis an Länder wie Ungarn oder die Slowakei, die noch immer stark von russischem Gas abhängig sind.

Ungarn hat bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt. Das Land sieht seine nationale Souveränität in Energieangelegenheiten verletzt. Experten werten die Verordnung dennoch als klares Signal europäischer Entschlossenheit. Sie soll zudem die immer wieder auftretenden Umgehungen früherer Sanktionspakete deutlich erschweren.

Countdown für die Energiewirtschaft läuft

Für die europäische Industrie beginnt nun die heiße Phase. Die ersten Fristen im März und April rücken schnell näher. Betroffene Unternehmen müssen umgehend ihre Verträge prüfen und Anträge bei den Behörden stellen.

Marktbeobachter rechnen damit, dass die erhöhte Nachfrage nach alternativem Gas die Weltmarktpreise beeinflussen könnte. Gleichzeitig weisen sie auf zahlreiche neue LNG-Exportprojekte hin, die das Angebot in den kommenden Jahren erhöhen dürften. Das übergeordnete Ziel steht fest: Ab dem 1. Januar 2028 soll kein russisches Gas mehr in die EU fließen. Die energiepolitische Unabhängigkeit wäre dann vollendet.

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