EU-Gebäuderichtlinie setzt Millionen Immobilien unter Sanierungsdruck
08.02.2026 - 05:35:11Die EU zwingt Deutschland zu einer energetischen Gebäudesanierungswelle. Bis Ende Mai 2026 muss die Bundesregierung die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Das Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.
Keine Einzelpflicht, aber klare Ziele für den Bestand
Anders als oft befürchtet, gibt es keine Sanierungspflicht für jedes einzelne Haus. Stattdessen muss der durchschnittliche Energieverbrauch aller Wohngebäude sinken – und zwar deutlich:
* Bis 2030 um mindestens 16 Prozent.
* Bis 2035 um 20 bis 22 Prozent (jeweils im Vergleich zu 2020).
Der größte Hebel liegt bei den energetischen Sorgenkindern. Mehr als die Hälfte der Einsparungen muss durch die Sanierung der 43 Prozent ineffizientesten Wohngebäude erzielt werden. Für Büros und andere Nichtwohngebäude gelten noch strengere Quoten: 16 Prozent der Schlechtesten müssen bis 2030, 26 Prozent bis 2033 modernisiert werden.
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Ab 2030 gilt: Neubauten müssen emissionsfrei sein
Ein zentraler Baustein ist der neue Standard des „Nullemissionsgebäudes“. Alle Neubauten müssen ihn ab 2030 erfüllen, neue öffentliche Gebäude sogar schon ab 2028. Das bedeutet: Vor Ort dürfen keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr anfallen. Zudem wird die gesamte Klimabilanz des Hauses über seinen Lebenszyklus betrachtet – inklusive Herstellung und Entsorgung der Baumaterialien.
Weitere verpflichtende Maßnahmen für Neubau und große Renovierungen sind:
* Die Installation von Solaranlagen (wo technisch und wirtschaftlich machbar).
* Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos.
Branche warnt vor Verzögerungen in Berlin
Die Umsetzung wird eine Novelle des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfordern. Während die Immobilienwirtschaft den Fokus auf die schlechtesten Gebäude als pragmatisch begrüßt, wächst in der Bauindustrie die Ungeduld.
Verbände wie der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) drängen auf zügiges Handeln. Sie fordern Planungssicherheit, um Investitionen zu tätigen und eine „drohende Deindustrialisierung“ abzuwenden. Jede weitere Verzögerung würde die ohnehin niedrige Sanierungsquote weiter ausbremsen.
Der Energieausweis wird zum zentralen Dokument
Für Eigentümer wird der Energieausweis künftig noch wichtiger. Ab Mai 2026 gilt in der EU eine neue, einheitliche Skala von A bis G, die die alte Einteilung (A+ bis H) ablöst. Die Vorlagepflicht wird ausgeweitet – sie gilt dann auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen.
Besonders relevant für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Möchte ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder neu vermieten, muss die WEG einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Haus vorlegen. Die Kosten dafür tragen alle Eigentümer gemeinsam. Die Energieeffizienz wird damit direkt zum Werttreiber – oder -minderer – für jede einzelne Wohnung.
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