Erbschaftsteuer, SPD

Erbschaftsteuer: SPD fordert Millionenfreibetrag, Karlsruhe entscheidet

29.01.2026 - 19:03:12

Die Erbschaftsteuer steht vor einer grundlegenden Neugestaltung. Ein SPD-Vorschlag für einen Lebensfreibetrag und ein drohendes Verfassungsgerichtsurteil setzen Politik und Wirtschaft unter Druck.

Die Erbschaftsteuer steht vor der größten Reform seit Jahrzehnten. Ein SPD-Vorschlag für einen neuen Lebensfreibetrag und ein drohendes Grundsatzurteil aus Karlsruhe setzen die Politik unter Druck.

Die Debatte um gerechtere Vermögensverteilung erreicht einen neuen Höhepunkt. Während die SPD eine radikale Neugestaltung mit einem „Lebensfreibetrag“ von einer Million Euro fordert, treibt die Ampelkoalition parallel die Digitalisierung des Steuerverfahrens voran. Über allem schwebt die erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die das gesamte System auf den Prüfstand stellt.

SPD will Erbschaftsteuer fundamental umbauen

Im Zentrum des politischen Streits liegt ein Konzeptpapier der Sozialdemokraten. Es sieht einen kompletten Neustart der Erbschafts- und Schenkungsteuer vor. Kernstück ist der vorgeschlagene Lebensfreibetrag von insgesamt einer Million Euro pro Person. Dieser setzt sich aus 900.000 Euro für Familien- und 100.000 Euro für Fremderbschaften zusammen.

Die bisherige Regelung, Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen zu können, würde damit wegfallen. Auch für Unternehmen plant die SPD schärfere Grenzen: Familienbetriebe blieben bis fünf Millionen Euro geschützt. Darüber müssten Erben deutlich mehr Steuern zahlen. Der Vorstoß stößt bei Koalitionspartnern und Wirtschaft auf massive Kritik. Sie warnen vor einer Schwächung des Mittelstands und betrieblicher Nachfolgen.

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Digitalisierung: Notare sollen elektronisch melden

Unabhängig von der Grundsatzdebatte schreitet die technische Modernisierung voran. Ein aktueller Gesetzentwurf verpflichtet Notare künftig, Erbschaftsanzeigen vollständig digital an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die papierbasierte Schriftform würde für sie entfallen.

Doch der Teufel steckt im Detail – und im Zeitplan. Ein konkretes Inkrafttreten ist noch nicht fixiert. Das Bundesfinanzministerium will erst ein Startdatum bekanntgeben, wenn die technischen Voraussetzungen bundesweit flächendeckend geschaffen sind. Die Verwaltung rüstet sich damit für effizientere Verfahren, unabhängig vom Ausgang der politischen Reform.

Verfassungsgericht könnte alles über den Haufen werfen

Die eigentliche Dynamik kommt jedoch aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft mehrere Klagen gegen die aktuellen Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen. Kritiker sehen hier einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz, da Privatvermögen deutlich stärker belastet wird.

Experten rechnen damit, dass das Gericht die bestehenden Regelungen kippt. Das würde den Gesetzgeber zu einer raschen, umfassenden Reform zwingen. Der SPD-Vorstoß wird auch als Versuch gewertet, sich auf dieses Szenario vorzubereiten und die Initiative nicht den Richtern zu überlassen. Die aktuelle Gesetzeslage gilt als so komplex, dass sie vor allem Superreichen legale Gestaltungsspielräume eröffnet.

2026 wird zum Schicksalsjahr für Vermögenssteuer

Das laufende Jahr wird die Weichen für die künftige Besteuerung von Vermögen in Deutschland stellen. Die politische Debatte ist eröffnet, doch der SPD-Plan ist noch kein beschlossenes Gesetz. Die Digitalisierung schreitet voran, bleibt aber von Technik abhängig.

Der entscheidende Impuls wird aus Karlsruhe erwartet. Das Urteil wird den rechtlichen Rahmen setzen, den jede künftige Regierung beachten muss. Für Unternehmer und Privatpersonen beginnt nun eine Phase der Unsicherheit. Die Nachfolgeplanung wird zur drängenden Frage. Wie Vermögen künftig an die nächste Generation übergeht, entscheiden Politik und Verfassungsrichter in den kommenden Monaten.

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