Erbschaftsteuer: Gerichte und Politik verschärfen die Regeln
29.01.2026 - 13:25:12Die Erbschaftsteuer für Familienunternehmen steht vor einem Umbruch. Neue Urteile und politische Reformvorschläge schränken Steuervergünstigungen massiv ein.
BFH-Urteil: Komplexe Beteiligungen werden zum Risiko
Das Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Woche ein wegweisendes Urteil veröffentlicht. Es betrifft die steuerliche Einordnung von Komplementärbeteiligungen an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Der BFH stuft diese nun als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ein, nicht als steuerbegünstigtes Betriebsvermögen.
Diese Einordnung ist brisant. Sie betrifft typische Holding-Strukturen des Mittelstands. Fällt zu viel Vermögen unter diese Kategorie, kann der gesamte Betriebsvermögens-Freibetrag wegfallen. Steuerexperten sprechen von einem „Guillotine-Effekt“: Wird die 90-Prozent-Grenze für Verwaltungsvermögen überschritten, entfällt der Steuervorteil komplett. Dieses Urteil gefährdet laufende Nachfolgeplanungen.
Bewertungsfalle: Leerstehende Immobilien teuer besteuert
Ein weiteres Risiko kommt von den Finanzgerichten. Das FG Münster hat kürzlich entschieden, dass Finanzämter bei langfristig leerstehenden Gewerbeimmobilien (Strukturleerstand) das Sachwertverfahren anwenden dürfen.
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Diese Methode ist für Steuerzahler fatal. Statt des niedrigeren Ertragswerts wird der theoretische Wiederbaufwert angesetzt. Das kann den steuerlichen Wert der Immobilie und damit das gesamte vererbte Vermögen künstlich in die Höhe treiben. Für Unternehmen, die solche Objekte halten, wird dies zur „Bewertungsfalle“ und kann ebenfalls die kritische 90-Prozent-Grenze reißen.
SPD will System auf den Kopf stellen: Das „FairErben“-Konzept
Während die Gerichte das bestehende Recht verschärfen, plant die Politik einen Systemwechsel. Die SPD-Bundestagsfraktion hat Mitte Januar ihr Reformkonzept „FairErben“ vorgelegt. Kern ist ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Begünstigtem.
Für Familienunternehmen ist der zentrale Punkt ein spezieller Freibetrag von bis zu fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen. Dies soll die komplexen Regeln zu Verschonungsabschlägen und Lohnsummen ersetzen. Die Arbeitsgemeinschaft Selbstständige in der SPD (AGS) unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich. Sie kritisiert das aktuelle System als ungerecht: Während Großvermögen oft steuerfrei bleibe, träfe die volle Last häufig den Mittelstand.
ifo-Institut kontert mit „Flat Tax“-Modell
Auf scharfen Widerstand stößt der SPD-Vorschlag bei Wirtschaftsforschern. Das ifo Institut legte am 22. Januar ein Gegenmodell vor. Es plädiert für eine radikale Vereinfachung: eine „Flat Tax“ mit einem einheitlichen Steuersatz von etwa zehn Prozent für alle Vermögensarten.
„Eine Abschaffung der Betriebsvermögensbegünstigung ohne Senkung der Steuersätze gefährdet viele Mittelständler in ihrer Existenz“, warnt ifo-Präsident Clemens Fuest. Sein Institut argumentiert, dass ein niedriger Einheitssatz die Bemessungsgrundlage verbreitern und komplizierte Gestaltungen überflüssig machen würde.
Ausblick: Alles hängt am Bundesverfassungsgericht
Die aktuelle Dynamik ist kein Zufall. Im Laufe des Jahres 2026 wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Erbschaftsteuer-Privilegien für Betriebsvermögen entscheiden.
Diese erwartete Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe schafft massive Unsicherheit. Steuerberater raten ihren Mandanten dringend, ihre Vermögensstruktur zu überprüfen. Die Definition des „betrieblich genutzten“ Vermögens wird enger – sowohl durch die Gerichte als auch mögliche Gesetzesreformen. Die Ära großzügiger Pauschalvergünstigungen für gemischte Vermögensportfolios neigt sich dem Ende zu.
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