Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klären, ob eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum zulässig ist oder ob ein Vermieter den Mietvertrag dann fristgemäß kündigen kann.
24.09.2025 - 05:50:04BGH prüft Zulässigkeit 'gewinnbringender' Untervermietung
Im konkreten Fall hatte ein Mann den Angaben nach für eine Zweizimmerwohnung in Berlin monatlich eine Nettokaltmiete von 460 Euro gezahlt - die Wohnung aber zeitweise ohne Erlaubnis der Vermieterin für 962 Euro untervermietet. Gemäß der Mietpreisbremse wären laut BGH höchstens 748 Euro zulässig gewesen.
Ob der achte Zivilsenat in Karlsruhe schon am Mittwoch nach der Verhandlung (10.00 Uhr) ein Urteil spricht, war zunächst unklar. Das Amtsgericht Charlottenburg hatte die Räumungsklage der Vermieterin 2022 abgewiesen, das Landgericht Berlin gab ihr im Berufungsverfahren jedoch statt.
Es argumentierte, ein Vermieter müsse einem Mieter jedenfalls nicht ohne Beteiligung am Ertrag gestatten, mit einer Untervermietung wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Auch unabhängig davon habe ein Mieter keinen Anspruch auf Erlaubnis einer Untervermietung, die nicht mit den Vorschriften zur Mietpreisbremse vereinbar sei. Gegen die Entscheidung geht der Mann nun vor.