Bundestag beschließt Steuersenkung für Industrie und E-Autos
17.11.2025 - 21:00:12Der Bundestag hat am Donnerstag weitreichende Änderungen am Energie- und Stromsteuergesetz verabschiedet. Die Reform soll Deutschlands Wirtschaft stärken und die Energiewende beschleunigen – doch Privathaushalte gehen leer aus.
Mit dem neuen Gesetzespaket wird die Stromsteuer für produzierende Unternehmen dauerhaft gesenkt, die doppelte Besteuerung gespeicherter Energie abgeschafft und bidirektionales Laden von E-Autos wirtschaftlich attraktiv gemacht. Während die Koalition die Maßnahmen als unverzichtbar für den Industriestandort Deutschland lobt, kritisiert die Opposition die einseitige Entlastung von Unternehmen.
Herzstück der Reform ist die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für Industrie und Landwirtschaft auf das europäische Minimum von 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung galt bereits 2024 und 2025 befristet – ohne die Gesetzesänderung wäre sie zum Jahreswechsel ausgelaufen. Bis zu 600.000 Unternehmen profitieren nach Schätzung der Bundesregierung von dieser Maßnahme.
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Doch genau hier entzündet sich die Kritik. “Für den normalen Verbraucher haben Sie nichts zu bieten”, warf Christian Görke von der Linkspartei der Koalition vor. Die Regierungsparteien verteidigten den gezielten Ansatz: “Verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeutet, dort anzusetzen, wo Wertschöpfung entsteht”, konterte CDU-Abgeordneter Stefan Korbach. Dass die Entlastung nicht auf Privathaushalte ausgeweitet wurde, breche ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, monieren Kritiker.
Durchbruch für Vehicle-to-Grid-Technologie
Ein echter Meilenstein versteckt sich in den technischen Details: Die Reform macht bidirektionales Laden erstmals wirtschaftlich sinnvoll. Bei dieser Vehicle-to-Grid-Technologie (V2G) können E-Auto-Batterien nicht nur Strom aufnehmen, sondern ihn auch wieder ins Netz einspeisen – und werden so zu mobilen Stromspeichern.
Bisher scheiterte das Konzept an einem absurden Hindernis: Wurde Strom ins Netz zurückgespeist, fielen erneut Steuern und Netzentgelte an – zusätzlich zu denen beim Laden. Diese doppelte Belastung entfällt künftig. Ab Januar 2026 werden zurückgespeiste Kilowattstunden steuerlich wie Strom aus stationären Speichern behandelt. Im April folgen technische und prozessuale Vereinfachungen, die verhindern, dass E-Auto-Besitzer als Energieversorger gelten.
Energiespeicher: Ein Mal besteuern statt zweimal
Ähnlich profitieren klassische Stromspeicher von klareren Regeln. Das Gesetz definiert erstmals technologieneutral, was als Stromspeicher gilt, und legt fest: Strom wird nur noch bei Entnahme und Verbrauch besteuert – unabhängig davon, ob er zwischenzeitlich gespeichert wurde.
Der Finanzausschuss nahm allerdings eine wichtige Änderung am Regierungsentwurf vor: Biomasse wurde aus der Definition erneuerbarer Energien im Stromsteuerrecht gestrichen, um Rechtskonflikte mit anderen Vorschriften zu vermeiden. Strom aus Wind, Sonne, Erdwärme und Wasserkraft bleibt davon unberührt. Zusätzlich vereinfacht das Gesetz den Stromaustausch zwischen verschiedenen Betreibern innerhalb eines Wind- oder Solarparks – weniger Bürokratie bei sogenannten “Querlieferungen”.
Industrie erleichtert, Opposition enttäuscht
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) zeigte sich zufrieden: Die Beschlüsse entlasteten die Industrie und seien ein wichtiger Schritt zur strukturellen Senkung der Strompreise. Die Planungssicherheit durch die dauerhafte Steuersenkung solle langfristige Investitionen fördern, betont die Bundesregierung.
Doch die Kluft zwischen politischem Anspruch und gesellschaftlicher Realität bleibt: Während Unternehmen konkrete Entlastungen spüren werden, zahlen Privathaushalte weiterhin den vollen Satz. Die Debatte zeigt beispielhaft, wie schwierig es ist, Kosten und Nutzen der Energiewende gerecht zu verteilen.
Was jetzt noch kommt
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen – bei der Stromsteueränderung verfügt die Länderkammer über ein Vetorecht. Die Zustimmung gilt dennoch als sicher. Ab 2026 könnten dann Millionen E-Auto-Batterien als dezentrales Speichernetzwerk das Stromnetz stabilisieren – gerade wenn Wind- und Solaranlagen wetterbedingt schwanken.
Bleibt die Frage: Wird der technologische Durchbruch bei V2G tatsächlich genutzt? Die rechtlichen Hürden sind nun beseitigt. Ob Autohersteller und Netzbetreiber die Chancen ergreifen, entscheidet sich in den kommenden Monaten.
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