Bundestag, Steuerentlastung

Bundestag beschließt Steuerentlastung: Das ändert sich 2026

07.12.2025 - 10:40:12

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Das bedeutet: Mehr Geld im Portemonnaie für Pendler, dauerhafte Planungssicherheit für Restaurants und bessere Konditionen für ehrenamtlich Engagierte. Ab Januar 2026 werden Bürger und Unternehmen um insgesamt knapp 5 Milliarden Euro jährlich entlastet – Tendenz steigend auf über 6,3 Milliarden Euro bis 2030.

Die Abstimmung fiel eindeutig aus: CDU/CSU und SPD stimmten geschlossen dafür, AfD und Grüne dagegen. Nun liegt der Ball beim Bundesrat, der am 19. Dezember über das Gesetzespaket entscheiden wird. Die Chancen für eine Zustimmung stehen gut, auch wenn einige Länder Bedenken wegen der Kommunalfinanzen geäußert haben.

Die wohl spürbarste Änderung betrifft Millionen Berufspendler: Ab dem 1. Januar 2026 gilt die erhöhte Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher profitierten Arbeitnehmer erst ab dem 21. Kilometer von diesem Satz – eine Regelung, die besonders Großstädter benachteiligte.

Was heißt das konkret? Wer täglich 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann künftig mehrere hundert Euro mehr im Jahr steuerlich geltend machen. „Das ist eine direkte Netto-Einkommenssteigerung für die arbeitende Mittelschicht”, erklärt Jörg Leine von Finanztip. Für Menschen in ländlichen Regionen, die oft auf das Auto angewiesen sind, dürfte diese Neuerung besonders willkommen sein.

Hinzu kommt: Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener, ursprünglich als Übergangslösung gedacht, wird dauerhaft fortgeführt. Damit profitieren auch Beschäftigte unterhalb der Einkommensteuerschwelle von der Pendlerentlastung.

Gastronomie atmet auf: 7 Prozent Mehrwertsteuer dauerhaft

Restaurantbetreiber können aufatmen. Die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Speisen (Getränke ausgenommen) bleibt dauerhaft bestehen. Damit ist die befürchtete Rückkehr zum regulären Satz von 19 Prozent vom Tisch.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bezeichnete die Entscheidung bereits am Freitag als „Rettungsanker” für Tausende Betriebe. „Diese Entscheidung bietet die Planungssicherheit, die wir seit Jahren brauchen”, so ein Verbandssprecher. Tatsächlich stand die Branche unter erheblichem Druck: Viele Betriebe kämpfen noch immer mit den Nachwirkungen der Pandemie und gestiegenen Energiekosten. Eine plötzliche Mehrwertsteuererhöhung hätte eine Insolvenzwelle auslösen können.

Ehrenamt wird attraktiver

Wer sich ehrenamtlich engagiert, erhält künftig höhere steuerfreie Zuwendungen. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich, die allgemeine Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro.

Diese Erhöhung mag auf den ersten Blick bescheiden wirken, sendet aber ein wichtiges Signal: Der Staat erkennt den Wert ehrenamtlicher Arbeit an – gerade in einer Zeit, in der Sportvereine, Freiwillige Feuerwehren und Kulturinitiativen händeringend Unterstützer suchen.

Wachstumschancengesetz: Die digitale Transformation läuft

Das neue Steueränderungsgesetz ergänzt das bereits laufende Wachstumschancengesetz, dessen Auswirkungen die deutsche Wirtschaft derzeit massiv prägen. Zwei Bereiche stechen heraus:

E-Rechnung wird Pflicht

Seit Anfang 2025 müssen alle inländischen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die nächste Stufe folgt 2027: Dann müssen Firmen mit einem Umsatz über 800.000 Euro auch elektronische Rechnungen versenden. Das Steueränderungsgesetz ändert an diesen Fristen nichts – die Digitalisierung rollt wie geplant weiter.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer noch nicht umgestellt hat, sollte sich beeilen. Die technische Umstellung braucht Zeit, und Experten warnen vor einem Last-Minute-Chaos kurz vor der Frist.

Investitionsanreize für Immobilien

Die degressive Abschreibung für Wohngebäude bleibt ein zentrales Instrument gegen die Baukrise. Bauherren können noch bis Oktober 2029 von der 5-prozentigen degressiven AfA profitieren – kombiniert mit verbesserten Verlustvortragregeln (bis zu 70 Prozent des Einkommens für Beträge über 1 Million Euro) eine spürbare Entlastung trotz hoher Zinsen.

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Kritik: Klimaziele versus Entlastung

Doch nicht alle sind begeistert. Die Grünen, die gegen das Gesetz stimmten, kritisieren besonders die erweiterte Pendlerpauschale scharf. „Diese Regelung konterkariert unsere Klimaziele und belastet den Bundeshaushalt massiv”, argumentieren Fraktionsmitglieder. Tatsächlich stellt sich die Frage: Widerspricht eine Förderung des Autoverkehrs der Verkehrswende?

Finanzexperten warnen zudem vor den langfristigen Kosten. Die 6,3 Milliarden Euro Mindereinnahmen bis 2030 erfordern strikte Haushaltsdisziplin. Woher das Geld kommen soll, bleibt offen – besonders vor dem Hintergrund der Schuldenbremse.

Was kommt als Nächstes?

Der Blick richtet sich nun auf den 19. Dezember 2025, wenn der Bundesrat über das Gesetz entscheidet. Die Bundesländer müssen den Steuerausfällen zustimmen, was für Verhandlungen sorgen dürfte: Wie will der Bund die Länder und Kommunen für deren Anteil an den verlorenen Mehrwertsteuer- und Einkommensteuereinnahmen kompensieren?

Geht alles glatt, treten die Änderungen pünktlich am 1. Januar 2026 in Kraft. Unternehmen sollten sich parallel auf die verschärften Compliance-Anforderungen der E-Rechnung vorbereiten. Die Kombination aus Steuererleichterungen und Digitalisierungspflichten schafft ein komplexeres, aber potenziell wettbewerbsfähigeres Umfeld.

Die wichtigsten Termine:
19. Dezember 2025: Bundesrat-Abstimmung
1. Januar 2026: Inkrafttreten der neuen Regelungen
2027: Verpflichtende E-Rechnungsstellung für größere Unternehmen

Eines ist sicher: Das Steueränderungsgesetz 2025 wird 2026 zum dominierenden Thema in deutschen Lohnsteuerbüros werden. Ob die versprochenen Entlastungen tatsächlich die Konjunktur ankurbeln, wird sich zeigen müssen.

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