Bundesregierung plant Mindesthebesatz gegen Gewerbesteueroasen
27.01.2026 - 00:33:12Die Bundesregierung will mit einem nationalen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer den ruinösen Steuerwettbewerb zwischen den Kommunen beenden. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, den Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent anzuheben, um sogenannte Gewerbesteueroasen auszutrocknen. Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit und stabile Kommunalfinanzen.
Kommunen in der Finanzfalle
Die Dringlichkeit der Reform ist hoch. Für 2026 wird ein kommunales Finanzdefizit von mindestens 32 Milliarden Euro erwartet. Viele Städte leiden unter sinkenden Gewerbesteuereinnahmen, ihrer wichtigsten Einnahmequelle. Gleichzeitig locken einige wenige Gemeinden wie Monheim am Rhein oder Grünwald bei München mit extrem niedrigen Hebesätzen Unternehmen an – oft reine Briefkastenadressen. Dies führt zu massiven Steuerausfällen dort, wo die tatsächliche Wertschöpfung stattfindet.
„Der Wettbewerb der Standorte muss über Infrastruktur und Lebensqualität geführt werden, nicht über Steuersätze“, so das Argument der Befürworter in der Regierungskoalition. Der geplante Eingriff in die Hebesatzautonomie der Kommunen soll das steuerliche Unterbietungsrennen stoppen.
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So wirkt sich die Anhebung konkret aus
Die Gewerbesteuer berechnet sich aus der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem kommunalen Hebesatz. Bei einem Hebesatz von 200 Prozent beträgt die effektive Belastung für Unternehmen sieben Prozent. Die Anhebung auf 280 Prozent würde sie auf 9,8 Prozent erhöhen.
Die Neuregelung trifft gezielt Gemeinden, die sich bisher an der Mindestgrenze bewegten. Für Unternehmen, die nur aus Steuergründen ihren Sitz dorthin verlegt haben, schrumpft der finanzielle Vorteil erheblich. Experten erwarten, dass dies die Attraktivität von Briefkastenfirmen reduziert und zu einer gerechteren Verteilung des Steueraufkommens führt.
Widerstand von Wirtschaftsverbänden erwartet
Während kommunale Spitzenverbände die Pläne voraussichtlich begrüßen, regt sich in der Wirtschaft Kritik. Verbände befürchten, ein höherer Mindestsatz könne den Standort Deutschland im internationalen Vergleich unattraktiver machen. Die Bundesregierung betont jedoch, dass die Maßnahme primär innerdeutsche Steuergestaltungen adressiert.
Die Diskussion findet vor dem Hintergrund internationaler Bemühungen um eine globale Mindestbesteuerung statt. Sie unterstreicht den politischen Willen, Steuerschlupflöcher zu schließen – nun auch innerhalb nationaler Grenzen.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der konkrete Gesetzesentwurf soll Teil des neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes werden. Intensive Debatten im Bundestag und Bundesrat über die genaue Höhe des Hebesatzes und die Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung sind sicher.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte die neue Regelung bereits 2027 in Kraft treten. Für Unternehmen bedeutete dies: Rein steuerlich motivierte Standortentscheidungen innerhalb Deutschlands lohnen sich kaum noch. Für die Kommunen könnte es der Weg zu stabileren Finanzen und einer gestärkten öffentlichen Daseinsvorsorge sein.
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