Bundesregierung, Deckelung

Bundesregierung plant Deckelung von Indexmieten auf 3,5 Prozent

29.01.2026 - 12:52:12

Die Bundesregierung will Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzen. Der Entwurf sieht auch strengere Regeln für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen vor.

Die Bundesregierung will Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten kappen. Ein aktueller Referentenentwurf sieht eine jährliche Obergrenze von 3,5 Prozent vor. Damit reagiert Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf massive Mieterhöhungen während der Hochinflationsphase.

Das Vorhaben ist Teil des Reformpakets „Mietrecht II“ und würde einen tiefen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten. Für Millionen Mieter in Städten wie München, Berlin oder Hamburg könnte es eine spürbare Entlastung bringen. Bislang konnten Vermieter die volle Inflationsrate weitergeben.

Das Ende der unbegrenzten Steigerung

Im Zentrum steht die Entkoppelung von extremen Inflationsspitzen. Bisher erlaubt das BGB bei Indexverträgen eine jährliche Anpassung am Verbraucherpreisindex. Die Teuerungsraten der vergangenen Jahre verwandelten diese Verträge jedoch für viele in Kostenfallen.

Die geplante Regelung soll speziell in angepassten Wohnungsmärkten greifen. Erhöhungen wären dann nur bis maximal 3,5 Prozent möglich. Alles darüber müssten Vermieter künftig selbst tragen. Experten sehen darin eine grundlegende Veränderung des Investitionskalküls.

Anzeige

Passend zum Thema Mietrecht — Viele Vermieter stehen nach den jüngsten Index-Debatten vor Rechtsunsicherheit: Welche Vergleichsmiete gilt künftig, wenn Indexklauseln gedeckelt werden? Der kostenlose Mietspiegel-Report 2025 liefert Ihnen die relevanten Vergleichsmieten, rechtssichere Begründungshilfen und konkrete Formulierungen für Mieterhöhungen in Ihrer Stadt. So vermeiden Sie teure Fehler bei künftigen Anpassungen. In nur 5 Minuten erhalten Sie praxisnahe Übersichten – kostenlos per E‑Mail. Gratis Mietspiegel-Report 2025 herunterladen

Schlupflöcher für Möblierung und Kurzzeitmieten schließen

Das Paket adressiert weitere Umgehungsstrategien der Mietpreisbremse. Ein Fokus liegt auf möblierten Wohnungen, für die oft intransparente Zuschläge verlangt werden.

  • Der Entwurf verpflichtet Vermieter, den Möblierungszuschlag getrennt von der Nettokaltmiete auszuweisen.
  • Geplant ist eine Pauschalierung, vermutlich auf maximal fünf Prozent der Kaltmiete für voll möblierte Wohnungen.

Auch bei der Kurzzeitvermietung plant Hubig strengere Regeln. Verträge mit kurzer Laufzeit sollen auf maximal sechs Monate begrenzt werden und nur bei besonderem Grund zulässig sein. So soll verhindert werden, dass regulärer Wohnraum dauerhaft in lukrativere Tourismusmodelle abwandert.

Immobilienwirtschaft warnt vor Investitionsstopp

Die Pläne stoßen in der Branche auf massiven Widerstand. Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert die Vorhaben scharf. Die Argumentation: Eine Kappung bei 3,5 Prozent führe bei höherer Inflation zu realen Verlusten für Vermieter.

Das gefährde Instandhaltung und energetische Sanierung. Kritiker befürchten zudem, dass Investoren in einer ohnehin schwachen Neubauphase abgeschreckt werden. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) steht vor der Herausforderung, Mieterschutz und Investitionsklima in Einklang zu bringen.

Mieterbund begrüßt „längst überfälligen Schritt“

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hingegen fordert eine solche Regulierung seit Jahren. Für den Verband ist die Deckelung ein notwendiger Schutz vor unkalkulierbaren Kostenexplosionen.

Mieterschützer argumentieren, Wohnen sei ein Grundbedürfnis und dürfe nicht denselben spekulativen Mechanismen unterliegen. Die Kopplung an einen Index mit stark schwankenden Energie- und Lebensmittelpreisen wird als problematisch angesehen. Sozialverbände mahnen jedoch: Für viele Haushalte, die bereits an ihrer Belastungsgrenze sind, darf die Reform nicht zu spät kommen.

Langer Weg bis zum Gesetz

Bis zur Verabschiedung ist es noch ein weiter Weg. Der Entwurf befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung. Beobachter rechnen mit Diskussionen innerhalb der Koalition über die genaue Ausgestaltung.

Der Zeitplan sieht ein Inkrafttreten spätestens Anfang 2027 vor. Bis dahin müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Als mögliches Zugeständnis an Vermieter plant die Regierung, die Wertgrenze für das vereinfachte Modernisierungsverfahren von 10.000 auf 20.000 Euro anzuheben.

Anzeige

PS: Sie möchten rechtssicher bleiben, wenn Indexmieten künftig begrenzt werden? Der Mietspiegel-Report 2025 zeigt Vermietern, welche Mieten aktuell zulässig sind und liefert Begründungstabellen, die auch Gerichte überzeugen. Empfohlen von erfahrenen Vermieterberatern, ideal vor geplanten Anpassungen oder Modernisierungen. Direktdownload nach Eintrag Ihrer E‑Mail. Mietspiegel-Report jetzt anfordern

@ boerse-global.de