Bundesrat, Mehrwertsteuer

Bundesrat macht 7 Prozent Mehrwertsteuer für Gastronomie dauerhaft

24.12.2025 - 03:53:12

Ab 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Die Branche erhält jährlich rund 3,6 Milliarden Euro Entlastung.

Der Bundesrat hat den Weg für eine dauerhafte Steuerentlastung der Gastronomie freigemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants und Cafés endgültig der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Die Branche spricht von einer „lebenswichtigen Entscheidung“.

Ein „Weihnachtsgeschenk“ für die Gastronomie

Pünktlich zum Fest hat die Politik die lang ersehnte Planungssicherheit beschert. Nach dem Bundestag stimmte am vergangenen Freitag, dem 19. Dezember, auch der Bundesrat der dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie zu. Das Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

„Diese Entscheidung markiert eine Rückkehr zur Steuergerechtigkeit“, sagte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Sie sichere das Überleben zehntausender Familienbetriebe, die mit steigenden Energiekosten und Personalmangel kämpfen. Der ermäßigte Satz von sieben Prozent gilt künftig dauerhaft für alle Speisen – egal, ob sie im Lokal verzehrt oder mitgenommen werden. Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert, Ausnahmen gelten nur für Milch und Leitungswasser.

Die Branche atmet auf. Die während der Corona-Pandemie eingeführte temporäre Steuerermäßigung war Ende 2023 ausgelaufen. Die Rückkehr auf 19 Prozent in den Jahren 2024 und 2025 belastete die Betriebe schwer. Nach Schätzungen der Bundesregierung bringt die dauerhafte Senkung nun eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für die Branche und ihre Gäste.

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Milliardenlöcher für Länder und Kommunen

Der Weg zur dauerhaften Senkung war von heftigen Finanzdebatten geprägt. Im Zentrum stand die Frage, wer die entgangenen Steuereinnahmen trägt.

Die Zahlen sind gewaltig: Der Finanzausschuss des Bundesrates prognostiziert bis 2030 kumulierte Mindereinnahmen von 11,2 Milliarden Euro für die Bundesländer und 1,4 Milliarden Euro für die Kommunen. Mehrere Ministerpräsidenten forderten im Vorfeld eine vollständige Kompensation durch den Bund.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) blieb hart. „Wir können nicht jeden Euro der Steuerentlastung eins zu eins ersetzen“, erklärte er. Die Maßnahme sei eine Investition in die Innenstädte und die Gastkultur. Eine Pleitewelle in der Gastronomie würde den Staat langfristig weit mehr kosten.

Der Kompromiss wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 geschmiedet, das auch eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab 2026 vorsieht.

Entlastung ja, aber keine sinkenden Preise

Bedeutet die Steuersenkung auch günstigere Speisen für die Gäste? Experten raten von allzu großen Erwartungen ab.

„Der Sieben-Prozent-Satz verhindert weitere Preiserhöhungen, statt sie rückgängig zu machen“, erklärt Wirtschaftsanalyst Dr. Justus Haucap. Für viele Wirte sei diese Marge nötig, um höhere Löhne und gestiegene Energierechnungen zu bezahlen, ohne Gäste zu vergraulen.

Kritiker wie Prof. Dominika Langenmayr sehen in der Regelung eine Subvention, die große Systemgastronomie-Ketten überproportional begünstigt. Dennoch setzte sich in Berlin die Ansicht durch, dass der Wettbewerbsnachteil der Restaurants gegenüber Lieferservices – die seit jeher nur sieben Prozent zahlen – nicht länger haltbar sei.

Das müssen Gastronomen jetzt umsetzen

Die Zeit drängt: Ab dem 1. Januar 2026 muss die neue Regelung angewendet werden. Steuerberater raten zu schnellem Handeln.

Wichtige Schritte für den Jahreswechsel:
* Kassensysteme aktualisieren: Der Steuerschlüssel für sieben Prozent muss für alle Speisen aktiviert werden.
* Getränke korrekt zuordnen: Alkoholische und nicht-alkoholische Getränke (außer Milchmischgetränke mit >75% Milch) bleiben bei 19 Prozent.
* Preisstrategie prüfen: Preissenkungen sind nicht verpflichtend. Betriebe müssen aber entscheiden, wie sie die Änderung gegenüber Gästen kommunizieren.

Das Gesetz klärt auch die Behandlung von Kombi-Angeboten (z.B. Burger mit Softdrink). Diese müssen auf der Rechnung korrekt aufgeteilt werden: Der Speisenanteil zu sieben, der Getränkeanteil zu 19 Prozent.

Ein struktureller Wandel mit offenem Ende

Die dauerhafte Steuerermäßigung ist eine Zäsur für die deutsche Gastronomielandschaft. Deutschland gleicht sich damit vielen europäischen Nachbarländern an, die für gastronomische Dienstleistungen reduzierte Steuersätze haben.

Im Fokus des kommenden Jahres steht nun, wie die Bundesländer die geringeren Steuereinnahmen verkraften und ob die Entlastung den Trend von Restaurant-Schließungen tatsächlich stoppen kann. Die Branche blickt dennoch erleichtert nach vorn.

„Die Unsicherheit ist endlich vorbei“, fasst DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zusammen. „Jetzt können wir uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren: unsere Gäste zu bewirten.“

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