Bundesgericht, Lohnanspruch

Bundesgericht stärkt Lohnanspruch verunglückter Bauarbeiter

30.01.2026 - 09:53:12

Das Bundesarbeitsgericht stuft Unfälle auf dem Weg zur Baustelle im Betriebsfahrzeug als Arbeitsunfall ein. Dies sichert Tausenden Beschäftigten den vollen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt.

Ein Unfall im Firmenbus auf dem Weg zur Baustelle ist ein Arbeitsunfall – mit dieser Grundsatzentscheidung sichert das Bundesarbeitsgericht (BAG) Bauarbeitern ihren vollen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Das Urteil schließt eine gefährliche Lücke im Tarifrecht und betrifft Tausende Beschäftigte.

Wegeunfall wird zum Arbeitsunfall

Der Zehnte Senat des BAG urteilte am 12. November 2025, dass Unfälle auf dem Weg zur wechselnden Baustelle im betrieblichen Transportmittel als „Arbeitsunfall bei der Tätigkeit“ gelten. Konkret ging es um einen langjährigen Straßenbauarbeiter, der im Juni 2021 auf der A3 schwer verletzt wurde. Er saß – wie üblich – im firmeneigenen VW-Bus, der Material und Mannschaft transportierte.

Wegen seiner Verletzungen war der Arbeiter bis November 2022 arbeitsunfähig. Sein Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Zahlung des vollen 13. Gehalts für 2022. Das Unternehmen argumentierte, es handele sich nur um einen einfachen Wegeunfall. Der Tarifvertrag sehe den Schutz vor Gehaltskürzungen aber nur für Unfälle direkt bei der Arbeit vor.

Das Gericht wies diese enge Auslegung zurück. Die Fahrt zur Baustelle im Betriebsfahrzeug sei keine private Anreise, sondern betrieblich veranlasst. Sie diene unmittelbar den Arbeitsinteressen des Unternehmens. Dass der Arbeiter während der Fahrt schlief, spiele keine Rolle – seine Anwesenheit war Voraussetzung für den Arbeitseinsatz.

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Tariflücke endlich geschlossen

Bisher gingen viele Bauunternehmen davon aus, dass nur Unfälle direkt auf der Baustelle den vollen Bonusanspruch sichern. Diese Unsicherheit ist nun beseitigt. Das Urteil betrifft den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) und speziell die Regelungen zum 13. Monatsgehalt.

„Die Entscheidung schafft endlich Klarheit in einer Grauzone“, kommentiert eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin. „Für die Beschäftigten ist es ein wichtiger Schutz: Ein schwerer Unfall auf dem Weg zur Arbeit darf nicht zum doppelten Nachteil werden – gesundheitlich und finanziell.“

Arbeitgeber müssen nun ihre Personalabrechnungen und Unfallprotokolle überprüfen. Eine falsche Einstufung als reiner Wegeunfall könnte zu erheblichen Nachzahlungsforderungen führen. Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt drei Jahre.

Konsequenzen für die Baubranche

Die Branche steht vor praktischen Anpassungen. Zwar übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bereits die Kosten für Wegeunfälle. Die tarifliche Verpflichtung, trotz langer Abwesenheit das volle 13. Gehalt zu zahlen, trifft jedoch direkt die Unternehmen.

Experten erwarten zwei Reaktionen: Einerseits könnten Firmen die Sicherheitsstandards für Mannschaftstransporter verschärfen. Andererseits müssen sie ihre Logistik- und Versicherungsstrategien überdenken. Die Gewerkschaft IG Bau begrüßt das Urteil als „Sieg für die faire Behandlung mobiler Arbeitnehmer“.

Das Grundsatzurteil wird auch die anstehenden Tarifverhandlungen beeinflussen. Es bestätigt den Grundsatz, dass der betriebliche Risikobereich dort beginnt, wo der Arbeitgeber die Organisation der Arbeitsausführung übernimmt – und das schließt den Transport zur Baustelle ein. Mit Beginn der Bausaison im Frühjahr sollten alle Unternehmen ihre Praxis überprüfen, um teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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