Bundesgericht, Schiedsrichter-Assistenten

Bundesgericht: Schiedsrichter-Assistenten sind keine Angestellten

15.01.2026 - 12:54:12

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Schiedsrichter-Assistenten der 3. Liga keinem Arbeitsverhältnis unterliegen. Die fehlende Annahmepflicht und reine Erfolgshonorare begründen das Freelancer-Modell.

Der Bundesliga-Schiedsrichter GmbH sind Linienrichter der 3. Liga nicht weisungsgebunden genug – das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) endgültig. Die Richter wiesen damit eine Klage auf Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung ab und kippten ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. Für Streitigkeiten bleibt nun nur der Weg zu den Zivilgerichten offen.

Klare Abgrenzung zur Bundesliga

Der Rechtsstreit um den Status von Fußball-Schiedsrichtern beschäftigt deutsche Gerichte seit Jahren. Im konkreten Fall ging es um einen langjährigen Schiedsrichter-Assistenten, der nicht mehr für die 3. Liga berücksichtigt wurde. Das BAG urteilte nun, das Verhältnis stelle kein Arbeitsverhältnis nach Paragraf 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dar.

Die Begründung: In der dritten Liga fehle es an der notwendigen „persönlichen Abhängigkeit“ von der DFB-Tochter. Das Gericht zog eine klare Trennlinie zu den hochprofessionellen Strukturen der Bundesliga. Ohne Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte nicht zuständig. Ansprüche – etwa aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – müssen nun vor Zivilgerichten verhandelt werden.

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Entscheidende Kriterien: Freiheit und Bezahlung

Keine Annahmepflicht für Spiele
Ein Kernargument ist die fehlende Verpflichtung, Einsätze anzunehmen. Die Schiedsrichter-Assistenten erhalten ihre Zuordnungen über das DFBnet-System und können diese ablehnen. Entscheidend: Eine Ablehnung hat keine disziplinarischen Konsequenzen. Das unterscheidet sich fundamental von einem normalen Arbeitsverhältnis, wo Arbeitsverweigerung abgemahnt werden kann.

Reine Erfolgshonorare
Auch die Bezahlung sprach gegen eine Festanstellung. Die Assistenten erhalten kein festes Gehalt, sondern ausschließlich ein Spielhonorar. Es gibt keinen monatlichen Grundverdienst, der auf eine dauerhafte wirtschaftliche Einbindung hindeuten würde. Das Gericht stellte zudem fest, dass der Kläger nicht auf dieses Einkommen zur Sicherung seines Lebensunterhalts angewiesen war.

Kein VAR, weniger Abhängigkeit

Das Gericht wies auch auf einen technischen Unterschied hin: Die 3. Liga setzt im Gegensatz zur Bundesliga aktuell kein Video-Assistenten-System (VAR) ein. Diese Tatsache vereinfachte die Beurteilung. Die Rolle beschränke sich auf die dienstleistungsartige Durchführung einzelner Spiele, ohne komplexe technische oder terminliche Unterordnung.

Kölner Urteil vom Tisch

Mit dem BAG-Urteil kippt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aus dem Sommer 2025. Die Kölner Richter hatten noch von einer arbeitnehmerähnlichen Abhängigkeit ausgegangen. Sie sahen in den praktischen Abläufen und dem „Rahmenvertrag“ ein Spiegelbild eines Arbeitsvertrags.

Das BAG lehnte diese Gesamtbetrachtung ab und pochte auf die gesetzliche Definition. Die theoretische Freiheit, Einsätze abzulehnen, wiege schwerer als der praktische Druck des Spielplans. Die Klage des Schiedsrichters, der wegen seines Alters nicht mehr berücksichtigt worden war, muss nun vor dem Landgericht als Zivilsache neu verhandelt werden.

Was bedeutet das für den DFB?

Die Bestätigung des Freelancer-Modells bringt Rechtssicherheit für den DFB und seine Schiri GmbH. Eine gegenteilige Entscheidung hätte möglicherweise eine Flut rückwirkender Sozialversicherungsansprüche und eine komplette Neuordnung der Vertragsverhältnisse in den unteren Profiligen ausgelöst.

Für Sportverbände ist die Botschaft klar: Rahmenverträge müssen explizit das Recht festschreiben, Einsätze ohne Strafe abzulehnen. Die Vermeidung starrer, sanktionsbewehrter Arbeitspflichten ist entscheidend für die Aufrechterhaltung des Freiberufler-Modells.

Der Fokus liegt nun auf den Zivilgerichten. Sie müssen klären, ob die Auswahlkriterien der DFB Schiri GmbH – etwa Altersgrenzen – gegen zivile Diskriminierungsverbote verstoßen. Ein Prozess, der noch Monate dauern kann. Der DFB selbst hatte die Klärung des Rechtsstatus bereits begrüßt.

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