Bundesgericht kippt Betriebsräte bei Lieferdiensten
29.01.2026 - 13:53:12Erfurt – Ein Lieferdepot ist noch kein Betrieb: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass reine Abholstationen von Plattformdiensten keine eigenen Betriebsräte wählen dürfen. Das Urteil stärkt die digitalen Geschäftsmodelle – und erschwert die Mitbestimmung in der Gig-Economy.
Kein Betrieb ohne lokale Führung
Der Siebte Senat des höchsten deutschen Arbeitsgerichts kippte am Mittwoch Betriebsratswahlen in sogenannten „Remote Cities“. Dabei handelt es sich um reine Logistikdepots großer Lieferdienste. Die Richter sahen keine ausreichende organisatorische Eigenständigkeit für eigene Betriebsratswahlen.
Entscheidend war die fehlende lokale Leitungsmacht. Die Depots dienen lediglich als Startpunkte für die Fahrer. Die eigentliche Steuerung von Personal und Einsätzen erfolgt zentral oder über größere regionale Verwaltungszentren. Die Gerichte werteten die Belegschaften daher als bloße Interessengemeinschaft, nicht als eigenständige Betriebseinheit.
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App-Steuerung ersetzt lokale Chefs
Ein Kernpunkt der Urteilsbegründung: Die digitale Steuerung macht lokale Entscheidungsträger überflüssig. Die Fahrer erhalten ihre Aufträge, Routen und Schichten direkt über eine Smartphone-App. Diese „digitale Kontrolle“ übernimmt traditionelle Managementfunktionen.
Das Gericht folgerte: Wenn eine App Aufgaben verteilt und Leistung überwacht, verliert der physische Arbeitsort an rechtlicher Bedeutung. Die „Remote Cities“ seien abhängige Anhängsel der Zentrale, keine autonomen Einheiten. Damit setzt das BAG einen Präzedenzfall für die Anwendung des Betriebsbegriffs auf digitale Geschäftsmodelle.
Rückschlag für dezentrale Mitbestimmung
Das Urteil macht Betriebsratswahlen in mehreren Depots rückwirkend ungültig. Ein großer Essenslieferdienst hatte diese Wahlen aus den Jahren 2022 und 2023 erfolgreich angefochten.
Für Gewerkschaften bedeutet das eine strukturelle Hürde. Die Organisation eines Betriebsrats auf zentraler Ebene ist schwieriger als in kleinen lokalen Einheiten. Die Belegschaften sind weit verstreut, die Fluktuation in der Gig-Economy hoch. Bisher argumentierten Arbeitnehmervertreter, dass lokale Räte essentiel seien – etwa für Sicherheitsfragen vor Ort.
Das Recht auf Mitbestimmung bleibt den Beschäftigten jedoch nicht vollständig verwehrt. Es muss nur dort organisiert werden, wo tatsächlich Entscheidungen fallen: in der regionalen Zentrale oder der Konzernspitze. Diese Zentralisierung entspricht der operativen Realität, könnte aber die Räte vom Alltag der Fahrer entkoppeln.
Weichenstellung für digitale Arbeitswelt
Das Urteil wird künftige Rechtsstreite zum Betriebsbegriff in digitalisierten Branchen beeinflussen. Mit zunehmender algorithmischer Steuerung könnte die Schwelle für eigenständige Betriebe steigen. Die Folge wären weniger, aber größere Betriebsräte.
Rechtsexperten erwarten nun strategische Verschiebungen. Gewerkschaften könnten verstärkt auf zentrale Gesamtbetriebsräte setzen oder gesetzliche Reformen fordern. Das Urteil zeigt: Unter geltendem Recht bindet der digitale Faden der App abgelegene Standorte so stark an die Zentrale, dass lokale Autonomie entfällt.
Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt im Spannungsfeld zwischen traditionellen Arbeitnehmerrechten und digitalen Geschäftsmodellen. Für das Recht überwindet die digitale Steuerung physische Distanz – und schafft eine direkte Befehlslinie.
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