Brandschutztüren: Neue Pflichten treten zum Jahreswechsel in Kraft
24.12.2025 - 18:13:12Ab 2026 gelten verschärfte Wartungs- und Dokumentationspflichten für Brandschutztüren mit digitalen Nachweisen. Betreiber müssen Funktionsfähigkeit lückenlos belegen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Ab 1. Januar 2026 gelten in Deutschland verschärfte Wartungs- und Dokumentationspflichten für Brandschutztüren. Die neuen Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und der Musterbauordnung setzen auf digitale Nachweise und regelmäßige Kontrollen.
Strengere Auflagen für Betrieb und Dokumentation
Der Kern der Änderungen liegt in der überarbeiteten ASR A2.3 zu Flucht- und Rettungswegen. Zwar bleibt die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 der technische Maßstab. Doch der Fokus verschiebt sich von der reinen Installation zur lückenlosen Betriebssicherheit.
„Die Übergangsfrist für die neuen Standards läuft faktisch aus“, warnt die Branche in der letzten Dezemberwoche. Konkret bedeutet das:
* Feste Prüfzyklen: Inspektionsintervalle müssen strikt eingehalten werden, besonders für stark frequentierte Türen.
* Digitale Pflichtdokumentation: Papierprotokolle werden durch fälschungssichere digitale Wartungsnachweise ersetzt. Dies ist Teil der Initiative Arbeitsschutz 2025.
* Systemische Einbindung: Brandschutztüren gelten nun als Teil dynamischer Sicherheitsleitsysteme in komplexen Gebäuden.
„Es reicht nicht mehr, eine Tür nach Norm einzubauen. Ihre Funktionsfähigkeit über die gesamte Lebensdauer muss nachgewiesen werden“, erklärt ein Sprecher des Deutschen Feuerwehrverbandes.
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DIN EN 13501-2: Der unveränderliche Klassifizierungsmaßstab
Die technische Norm DIN EN 13501-2:2023-12 bleibt weiterhin gültig. Für Gebäudebetreiber wird das Verständnis der Codes auf den Türschildern jedoch entscheidend:
* E (Integrität): Hält Flammen und heiße Gase zurück.
* I (Isolierung): Verhindert übermäßige Wärmeübertragung.
* C (Selbstschließend): Kritisch für die neuen Wartungskontrollen.
* S (Rauch): Dichtigkeit gegen Rauch.
Besonderes Augenmerk legen Prüfer künftig auf die C-Funktion. Bleibt eine Tür blockiert oder schließt der Mechanismus nicht richtig, drohen deutlich höhere Strafen als bisher.
Versicherungen und Haftung: Die Beweislast verschiebt sich
Die finale Musterbauordnung 2025 schreibt explizite Prüfpflichten vor. Inspektionspläne müssen nicht nur vorliegen, sondern „aktiv verwaltet“ werden.
Diese Änderung betrifft auch Versicherer. Ab dem ersten Quartal 2026 werden Schadensfälle, bei denen sich Feuer über ungewartete Schutzelemente ausbreitet, strenger geprüft. Die Beweislast liegt dann beim Betreiber: Er muss die Funktionsfähigkeit der Tür zum Schadenszeitpunkt mit digitalen Protokollen belegen.
Wichtiger Hinweis: „Prüfer müssen nun Nachweise liefern, die direkt mit der konkreten Bauteil-ID und ihrer DIN-Klassifizierung verknüpft sind“, heißt es in einem Compliance-Bulletin.
Dringende Handlungsschritte vor dem Jahreswechsel
Unternehmen, die die ruhige Zeit zwischen den Jahren nutzen, sollten jetzt handeln:
1. Bestandsaufnahme: Prüfen, ob alle Brandschutztüren korrekt mit ihrer DIN-Klassifizierung gekennzeichnet sind.
2. Digitale Umstellung: Sicherstellen, dass Wartungsteams konforme digitale Erfassungstools nutzen.
3. Schließkraft testen: Selbstschließmechanismen (Kriterium C) überprüfen – sie müssen funktionieren, ohne die Zugkraft für Barrierefreiheit zu überschreiten.
Das Portal DIN Media bestätigte diese Woche, dass in der Weihnachtspause ab dem 23. Dezember keine neuen Normen veröffentlicht werden. Der regulatorische Rahmen für 2026 steht somit fest.
Ausblick: Smart Doors und verschärfte Kontrollen
Für 2026 erwartet die Branche eine steigende Nachfrage nach intelligenten Brandschutztüren. Sensoren könnten Schließvorgänge und Wartungsbedarf automatisch protokollieren und in die geforderten digitalen Systeme einspeisen.
„2025 war das Jahr der Regeldefinition“, sagt Brandschutzberater Thomas Wahl. „2026 wird das Jahr der Durchsetzung.“
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