BGH stärkt Bankkunden bei Vishing-Betrug
24.01.2026 - 18:32:12Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Opfern manipulierter Anrufe gestärkt. In einem Grundsatzurteil stellten die Karlsruher Richter klar: Wer auf eine gefälschte Bank-Rufnummer hereinfällt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Dennoch scheiterte die konkrete Klage – ein klares Signal an alle Bankkunden.
Was ist Call-ID-Spoofing?
Hinter der Entscheidung steckt eine raffinierte Betrugsmasche namens Vishing. Kriminelle rufen ahnungslose Bankkunden an und geben sich als Mitarbeiter aus. Durch Call-ID-Spoofing erscheint auf dem Display des Opfers die echte Rufnummer der Bank. Unter Vorwänden wie angeblichen Sicherheitsupdates oder verdächtigen Transaktionen werden die Kunden dann gedrängt, in ihrer Banking-App Überweisungen freizugeben.
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Bisher argumentierten die Institute oft mit einem einfachen Beweis: Wer eine TAN eingibt, handelt grob fahrlässig und muss den Schaden selbst tragen. Genau diesen Automatismus hat der BGH jetzt gekippt.
Die neue Beweislast: Banken müssen genauer hinschauen
Der XI. Zivilsenat urteilte, dass der sogenannte Anscheinsbeweis nicht greift, wenn die Wahrnehmung des Kunden durch technische Manipulation gezielt getäuscht wurde. Die Beweislast für eine grobe Fahrlässigkeit liegt damit künftig stärker bei den Banken. Sie müssen im Streitfall detailliert darlegen, warum der Kunde seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Trotz dieser verbraucherfreundlichen Linie verlor die Klägerin ihren Fall. Das Gericht sah ihr Verhalten als grob fahrlässig an, weil sie über zwei Tage hinweg mehrere TANs freigab und dabei explizite Warnhinweise in ihrem TAN-Generator ignorierte. Die Botschaft ist klar: Die Grundsatzentscheidung ist kein Freibrief für Leichtsinn.
Eine Milliarden-Bedrohung für Verbraucher
Vishing-Angriffe werden immer professioneller und verursachen immense Schäden. Experten schätzen, dass die Beträge pro Fall oft im einstelligen Millionenbereich liegen. Eine aktuelle Studie zeigt das Ausmaß des Problems: Bereits jeder vierte Verbraucher in Deutschland wurde Opfer von digitalem Betrug. Die größte Sorge der Befragten (41 Prozent) gilt dabei dem Finanzbetrug.
Gleichzeitig fühlt sich nur knapp die Hälfte der Menschen ausreichend über aktuelle Betrugsmaschen informiert. Diese Unsicherheit macht die klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufklärung umso wichtiger.
So schützen Sie sich vor Vishing
Der beste Schutz liegt im eigenen Verhalten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Verbraucherschützer geben klare Regeln vor:
- Bei unerwarteten Bank-Anrufen sofort auflegen. Rufen Sie Ihre Bank über die offiziell bekannte Nummer zurück.
- Geben Sie niemals Passwörter, PINs oder TANs am Telefon weiter. Echte Bankmitarbeiter werden nie danach fragen.
- Lesen Sie Warnhinweise in der Banking-App sorgfältig. Ignorieren Sie keine Meldungen auf dem TAN-Generator.
- Nutzen Sie sichere Authentifizierungsverfahren wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung und halten Sie Ihre Apps aktuell.
Ein Urteil mit Signalwirkung für die Branche
Das BGH-Urteil sendet eine deutliche Botschaft an die Finanzinstitute: Bei Vishing mit Call-ID-Spoofing ist pauschales Abwälzen der Haftung auf den Kunden nicht mehr möglich. Die Banken müssen die Umstände jedes Einzelfalls genau prüfen.
Für Verbraucher bedeutet das eine rechtliche Stärkung, aber keine Entwarnung. Die Eigenverantwortung bleibt der zentrale Pfeiler für sicheres Mobile Banking. Juristen rechnen damit, dass das Urteil auch auf noch nicht verjährte Altfälle angewendet werden könnte.
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