Betriebsrente: Neues Gesetz stärkt Arbeitnehmer und Betriebsräte
30.01.2026 - 20:44:12Ein neues Gesetz soll die betriebliche Altersvorsorge für Millionen Beschäftigte attraktiver machen – vor allem in kleinen Firmen. Kern der Reform sind mehr Mitsprache für Betriebsräte und einfachere Wege für Unternehmen.
Seit dem 22. Januar 2026 ist das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (2. BRSG) in Kraft. Es soll die Lücke bei der betrieblichen Altersversorgung schließen, von der bislang nur gut 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten profitieren. Die Reform setzt auf zwei Hebel: die Ausweitung bewährter Tarifmodelle und neue Initiativrechte für die betriebliche Mitbestimmung.
Tarifmodelle öffnen sich für alle Branchen
Ein zentraler Baustein ist die Öffnung der Sozialpartnermodelle. Diese auf Tarifverträgen basierenden Pensionskassen mit reinem Beitragsversprechen entlasten Arbeitgeber von der langfristigen Risikotragung. Bisher waren sie nur für tarifgebundene Firmen zugänglich.
Das ändert sich jetzt: Auch ein Unternehmen ohne Tarifbindung kann ein solches Modell übernehmen – vorausgesetzt, die ursprünglichen Tarifparteien stimmen zu. Sogar der branchenübergreifende Einstieg ist möglich. Diese „Andock“-Option soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu professionell gemanagten und risikoarmen Pensionsplänen erleichtern.
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Betriebsräte erhalten Schlüssel zur „Opt-Out“-Lösung
Die wohl einschneidendste Neuerung betrifft die Mitbestimmung: Betriebsräte erhalten erstmals das Recht, gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine automatische Betriebsrente per Betriebsvereinbarung einzuführen. Bei diesem „Opt-Out“-Modell werden Beschäftigte automatisch in eine Entgeltumwandlung aufgenommen, sofern sie nicht aktiv widersprechen.
Diese neue Gestaltungsmacht ist an klare Bedingungen geknüpft. Die automatische Einbeziehung gilt nur für Vergütungsbestandteile außerhalb tariflicher Regelungen. Zudem muss der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent des umgewandelten Gehalts zuschießen – fünf Prozentpunkte mehr als bei klassischer Entgeltumwandlung. Diese vergleichsweise hohe Hürde war im Gesetzgebungsverfahren umstritten, gibt Betriebsräten aber ein starkes Instrument an die Hand.
Geteiltes Echo bei Sozialpartnern
Die Reaktionen auf das vom Bundesrat im Dezember 2025 gebilligte Gesetzespaket fallen gemischt aus. Die Gewerkschaften begrüßen grundsätzlich die Stärkung tariflicher Lösungen, die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als „Goldstandard“ für ausreichende Arbeitgeberfinanzierung bezeichnet. Die Öffnung für nicht-tarifgebundene Firmen wird als Schritt in die richtige Richtung gewertet.
Arbeitgeberverbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zeigen sich hingegen verhalten. Zwar teilen sie das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Die als zu restriktiv kritisierte 20-Prozent-Zuschuss-Pflicht bei betrieblichen Opt-Out-Modellen könnte jedoch die flächendeckende Akzeptanz in den Unternehmen bremsen.
Evaluation 2027 entscheidet über weitere Öffnung
Das Gesetz versteht sich als Weiterentwicklung der ersten Reform von 2018, nicht als Revolution. Es soll praktische Hürden abbauen, die besonders KMU von der Einführung betrieblicher Pensionen abhalten. Die gestärkte Rolle der Betriebsräte soll die Versorgungslücke direkt vor Ort schließen helfen.
Ob die Reform ihr Ziel erreicht, wird sich bald zeigen. Das Gesetz sieht für 2027 eine Evaluation vor. Sollte sich die Zahl der Verträge in Sozialpartnermodellen bis dahin nicht im Vergleich zu 2025 verdoppelt haben, könnte die Politik nachlegen: Eine vollständige Öffnung der Modelle auch ohne Zustimmung der Tarifparteien stünde dann zur Debatte. Der Startschuss für eine breitere betriebliche Vorsorge ist gefallen.
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