Betriebsratswahlen 2026: Digitaler Alltag trifft analoges Wahlrecht
15.02.2026 - 21:40:12Die anstehenden Betriebsratswahlen stellen Tausende Neulinge vor eine Doppelherausforderung: Sie müssen sich in komplexe Rechte einarbeiten – und das trotz veralteter Wahlgesetze. Während die Arbeitswelt digitalisiert, bleibt die Stimmabgabe 2026 an die Urne gefesselt.
Vom 1. März bis 31. Mai 2026 werden in deutschen Unternehmen die Weichen für vier Jahre Mitbestimmung gestellt. Gewerkschaften wie die IG Metall mobilisieren bereits zur Teilnahme. Für viele neu gewählte Mitglieder beginnt die Arbeit jedoch mit einem Paradox: In einer durchdigitalisierten Arbeitswelt müssen Wahlen weiterhin analog per Brief oder Urne erfolgen. Eine gesetzliche Grundlage für Online-Wahlen fehlt – trotz entsprechender Ankündigungen im Koalitionsvertrag.
Diese Diskrepanz wird zum organisatorischen Problem, besonders für Betriebe mit hohem Homeoffice-Anteil oder dezentralen Strukturen. Immerhin gibt es minimale Zugeständnisse: Der organisierende Wahlvorstand darf per Videokonferenz tagen. Der demokratische Kernakt, die Stimmabgabe selbst, bleibt davon unberührt.
Grundlegende Hürde: Wann existiert ein Betrieb überhaupt?
Bevor überhaupt gewählt werden kann, muss die betriebsratsfähige Einheit definiert sein. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Januar 2026 brachte hier Klarheit für die Plattformökonomie. Die Richter entschieden: Rein digital gesteuerte „Liefergebiete“ von Essenslieferdiensten gelten nicht als Betrieb im Sinne des Gesetzes.
Es fehle an einer eigenen organisatorischen Leitung vor Ort, die in personalen und sozialen Fragen entscheidet. Die bloße geografische Bündelung von per App gesteuerten Beschäftigten reicht nicht aus. Dieses Urteil zeigt die Grenzen des Mitbestimmungsrechts in neuen Arbeitsformen auf – ohne klar definierten Betrieb gibt es auch keinen Betriebsrat.
Kernaufgaben: Vom Gesundheitsschutz bis zur Kündigung
Ist das Gremium gewählt, beginnt die eigentliche Arbeit. Neue Mitglieder müssen sich schnell in ihre Rechte und Pflichten einarbeiten. Die Basis bildet das Betriebsverfassungsgesetz. Zentrale Aufgabe ist die Überwachung, dass der Arbeitgeber Gesetze und Tarifverträge einhält.
Wer neu in den Betriebsrat gewählt wurde und seine Mitbestimmungsrechte souverän durchsetzen möchte, findet im kostenlosen E‑Book zum Betriebsverfassungsgesetz das nötige Handwerkszeug. Der Leitfaden erklärt praxisnah das Herzstück der Mitbestimmung – § 87 BetrVG – und zeigt konkret, welche Rechte Sie bei Arbeitszeit, Überwachung, Gesundheitsschutz und Entgeltfragen haben. Kostenloses E‑Book zum Betriebsverfassungsgesetz herunterladen
Ein Schwerpunkt liegt auf der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Dazu zählen Regelungen zur Arbeitszeit, zur Einführung von Überwachungstechnik oder zum Gesundheitsschutz. Auch bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen oder Kündigungen hat der Betriebsrat ein wichtiges Mitspracherecht. Grundlagenschulungen von Gewerkschaften sind für diese komplexen Aufgaben unerlässlich.
Neue Gesetze prägen die kommende Amtszeit
Die Wahlperiode ab 2026 wird von wichtigen gesetzlichen Neuerungen geprägt. Diese erfordern proaktives Handeln der Gremien. Spürbar wird die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026. Betriebsräte müssen prüfen, ob betriebliche Entgeltstrukturen angepasst werden müssen.
Von größerer Tragweite ist die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026. Sie verpflichtet Arbeitgeber zu mehr Gehaltstransparenz und gibt Beschäftigten erweiterte Auskunftsrechte. Für Betriebsräte wird die Überprüfung von Entgeltgleichheit und die Beseitigung diskriminierender Strukturen zur Kernaufgabe.
Ausblick: Die Zukunft ist datengetrieben
Während die Wahl analog bleibt, ist die Betriebsratsarbeit längst digital. Themen wie Künstliche Intelligenz, digitale Personalakten und elektronische Zeiterfassung rücken in den Fokus. Die neuen Transparenzvorgaben erfordern zudem datenbasierte Analysen.
Die neu gewählten Gremien benötigen daher nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Kompetenz im Umgang mit digitalen Tools. Ihre Fähigkeit, den Wandel aktiv mitzugestalten, wird entscheiden, ob die Mitbestimmung ein wirksames Instrument für faire Arbeitsbedingungen bleibt.
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