Betriebsräte: App allein reicht nicht für Mitbestimmung
15.02.2026 - 21:39:12Eine rein digitale Steuerung von Fahrern begründet keinen eigenen Betrieb – so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Entscheidung erschwert Betriebsratsgründungen in der Gig-Economy und stellt den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen.
Erfurt. Die Hoffnung auf einfachere Mitbestimmung in der Plattformökonomie hat einen Dämpfer erhalten. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt: Die alleinige Koordination von Beschäftigten über eine App reicht nicht aus, um einen eigenständigen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu begründen. Für die Wahl eines Betriebsrats ist eine physische Leitungsstruktur vor Ort entscheidend.
Das Urteil vom 28. Januar 2026 (Az. 7 ABR 40/24) hat weitreichende Folgen für Hunderttausende Beschäftigte bei Lieferdiensten und anderen digitalen Plattformen. Es bestätigt, dass die bewährten Grundsätze des BetrVG auch im digitalen Zeitalter gelten, stellt aber gleichzeitig die Tauglichkeit des Gesetzes für moderne Arbeitsmodelle infrage.
Der Betriebsbegriff in der Digitalisierung
Im Kern ging es um die Frage: Bilden Fahrer, die in einer Stadt für einen Lieferdienst arbeiten und über eine App gesteuert werden, einen eigenen Betrieb? Das BAG verneinte dies. Ein Betrieb setze eine einheitliche, eigenständige Leitungsmacht voraus, die vor Ort personelle und disziplinarische Entscheidungen treffe.
„Die rein algorithmische Zuteilung von Aufträgen ist nur ein Arbeitsmittel, begründet aber keine betriebliche Organisation“, so die Richter. Als eigentliche Betriebe seien die zentralen Verwaltungsstandorte („Hub-Cities“) anzusehen, in denen Personalplanung und Leitung angesiedelt sind. Diese Auslegung konzentriert die Mitbestimmung auf wenige Standorte und erschwert dezentral organisierten Belegschaften den Weg zu eigenen Betriebsräten.
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Ein schwieriger Spagat für den Gesetzgeber
Die Entscheidung offenbart einen grundlegenden Konflikt. Einerseits schafft sie Rechtsklarheit für den traditionellen Betriebsbegriff. Andererseits droht sie, Mitbestimmung in genau den Bereichen auszuhöhlen, wo sie besonders nötig wäre – in oft prekären Beschäftigungsverhältnissen der Gig-Economy.
Kritiker befürchten, dass Unternehmen nun bewusst dezentrale Modelle ohne physische Leitungsinstanzen vor Ort wählen könnten, um Betriebsräte zu umgehen. Das Urteil verlagert die Verantwortung damit zurück an den Gesetzgeber. Braucht es eine Anpassung des BetrVG, um auch in digitalen Strukturen effektive Mitbestimmung zu ermöglichen?
Die Zukunft der Arbeit steht auf dem Prüfstand
Die Debatte ist Teil eines größeren Ringens um die Arbeitsbedingungen im 21. Jahrhundert. Während Unternehmen Flexibilität und Effizienz ihrer Modelle betonen, verweisen Gewerkschaften auf Risiken wie Scheinselbstständigkeit und mangelnden Sozialschutz.
Das Urteil wird die politische Diskussion befeuern. Es ist zu erwarten, dass Gewerkschaften nun verstärkt auf gesetzliche Nachbesserungen drängen werden. Für Beschäftigte bedeutet die Entscheidung zunächst einmal: Ihre Bemühungen um Mitbestimmung müssen sich auf die zentralen Verwaltungseinheiten ihrer Unternehmen konzentrieren.
Langfristig geht es um eine fundamentale Frage. Ist das deutsche Modell der betrieblichen Mitbestimmung flexibel genug, um auch in der digitalen Arbeitswelt einen wirksamen Schutz für alle Arbeitnehmer zu garantieren? Das Januars-Urteil ist ein wichtiger Meilenstein in dieser Auseinandersetzung – aber sicherlich nicht der letzte.
@ boerse-global.de
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