Arbeitszeiterfassung: Gerichte verhängen jetzt Bußgelder
03.02.2026 - 10:43:12Die Übergangsfrist für die Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist vorbei. Verwaltungsgerichte bestätigen nun Bußgelder gegen Unternehmen ohne System – das Bundesministerium für Arbeit sieht keinen Aufschub mehr.
Ministerium und Gerichte schließen Schlupfloch
Die lange Phase des Abwartens hat ein abruptes Ende gefunden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diese Woche bekräftigt, dass die Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit sofort gilt. Parallel mehren sich Berichte, dass Verwaltungsgerichte Bußgelder der Arbeitsschutzbehörden gegen säumige Firmen bestätigen. Eine gängige Verteidigungsstrategie – das Warten auf das neue Arbeitszeitgesetz – wird von den Richtern nicht mehr akzeptiert.
Rechtsexperten verweisen auf eine klare Trendwende in der Rechtsprechung. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte bereits Ende 2024 den Weg gewiesen. Die Gerichte stellen klar: Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von September 2022 bietet eine ausreichende Rechtsgrundlage für Auflagen und Sanktionen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Pflicht, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit zu dokumentieren, besteht unabhängig vom Stocken des Gesetzgebungsverfahrens in Berlin.
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Politik im Verzug, Justiz in Aktion
Die Dringlichkeit wird durch den anhaltenden politischen Stillstand verschärft. Die im Koalitionsvertrag von 2025 zwischen Union und SPD angekündigte „unbürokratische Regelung“ der elektronischen Zeiterfassung lässt weiter auf sich warten. Während in der Politik noch über Ausnahmen und technische Standards gerungen wird, hat die Justiz faktisch die Initiative übernommen.
Diese Diskrepanz zwischen politischem Zeitplan und justizieller Realität bedeutet für Unternehmen: Sie können nicht länger auf einen Aufschub aus Berlin hoffen. Das Gesetz, so wie es die Gerichte auslegen, ist bereits in Kraft. Besonderer Druck lastet nun auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die oft keine digitale Personalinfrastruktur besitzen.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die Botschaft an die Unternehmensführungen ist eindeutig: Sofort handeln. Compliance-Experten warnen, dass Firmen ohne Erfassungssystem aktuell gegen das Recht verstoßen und ein konkretes Bußgeldrisiko tragen.
Die zentralen Anforderungen sind klar:
* Vollständigkeit: Erfasst werden muss der gesamte Arbeitstag, nicht nur Überstunden.
* Zuverlässigkeit: Das System muss fälschungssicher und objektiv sein.
* Verfügbarkeit: Die Daten müssen den Behörden zur Kontrolle zugänglich sein.
Auch wenn das künftige Gesetz ausdrücklich elektronische Systeme vorschreiben wird – Experten raten bereits jetzt zu digitalen Lösungen. Provisorische digitale Tools seien besser als Untätigkeit. Das Risiko einer betrieblichen Überprüfung mit anschließender Anordnung oder Geldstrafe ist deutlich gestiegen.
Die Phase der Vorbereitung ist vorbei; die Phase der Durchsetzung hat begonnen. Unternehmen sollten ihre Prozesse umgehend überprüfen und konforme Lösungen implementieren, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
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