Steuerfalle, Selbstständige

10-Tage-Regel: Steuerfalle für Selbstständige droht zum Jahreswechsel

27.12.2025 - 06:42:12

Freiberufler und Kleinunternehmer müssen ihre Umsatzsteuerzahlungen für Dezember 2025 bis spätestens Freitag, den 9. Januar 2026, überweisen – ein Tag früher als viele denken. Grund ist eine spezielle Kalenderkonstellation, die manuelle Zahler in die Irre führen kann.

Für Gewerbetreibende mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die sogenannte 10-Tage-Regel (§ 11 EStG) bildet eine wichtige Ausnahme. Regelmäßige Zahlungen – insbesondere die Umsatzsteuer-Vorauszahlung –, die innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fällig sind und bezahlt werden, müssen dem wirtschaftlichen Jahr zugeordnet werden.

Für den Übergang 2025/2026 bedeutet das: Alle qualifizierenden Zahlungen, die bis zum 10. Januar 2026 geleistet werden, gelten als Ausgabe des Jahres 2025 und mindern die Steuerlast. Das Problem: Der 10. Januar 2026 fällt auf einen Samstag. Während sich der gesetzliche Fälligkeitstermin für die Dezember-Umsatzsteuer auf Montag, den 12. Januar, verschiebt, endet die 10-Tage-Frist für die steuerliche Zuordnung dennoch am Samstag, dem 10. Januar.

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Manuelle Überweisung vs. Lastschrift: Ein entscheidender Unterschied

Wie Steuerportale wie Haufe und ETL aktuell warnen, hängt die korrekte Zuordnung entscheidend von der Zahlungsmethode ab.

Die Falle für manuelle Zahler

Wer seine Umsatzsteuer per manueller Banküberweisung zahlt, muss besonders aufpassen. Wird die Überweisung erst am Montag, dem 12. Januar, ausgelöst, liegt sie außerhalb der 10-Tage-Frist. Die Folge: Die Ausgabe wird dem Jahr 2026 zugerechnet und kann die Steuerlast für 2025 ungewollt erhöhen.
Die Lösung: Manuelle Überweisungen müssen so terminiert werden, dass der Zahlungsabfluss spätestens am Freitag, 9. Januar 2026, erfolgt. Experten raten dringend, diese Frist einzuhalten.

Die Sicherheit des Lastschriftverfahrens

Anders sieht es für Steuerpflichtige mit erteiltem SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt aus. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt die Zahlung als rechtzeitig geleistet, wenn zum Fälligkeitstermin ein gültiges Mandat vorliegt und das Konto ausreichend gedeckt ist. Auch wenn das Finanzamt den Betrag erst am Montag, dem 12. Januar, abbucht, wird die Zahlung steuerlich dem Jahr 2025 zugeordnet. Das Wochenende führt hier zu keinem Nachteil.

Was Selbstständige jetzt prüfen sollten

Die 10-Tage-Regel ist keine Option, sondern eine zwingende Vorschrift. Wer die Bedingungen erfüllt, muss die Ausgabe im Vorjahr verbuchen. Für die kommenden Tage empfehlen Steuerberater drei konkrete Schritte:

  1. Zahlungsart überprüfen: Liegt ein aktives SEPA-Lastschriftmandat für das zuständige Finanzamt vor?
  2. Manuelle Zahlungen terminieren: Falls nicht, Überweisung für die Dezember-Umsatzsteuer unbedingt für Freitag, 9. Januar 2026 einplanen.
  3. Kontodeckung sicherstellen: Bei Lastschriftverfahren muss das Konto am Fälligkeitstermin ausreichend gedeckt sein, sonst entfällt der Vorteil.

Die fortschreitende Digitalisierung der Steuerverwaltung ändert nichts an dieser gesetzlichen Grundlage. Auch wenn Buchhaltungsprogramme wie sevDesk oder Lexware oft korrekte Buchungsvorschläge machen, liegt die finale Verantwortung für termingerechte Zahlungen beim Unternehmer selbst. Die wenigen Minuten, die eine Überprüfung jetzt kostet, können spätere Steuernachzahlungen und Ärger vermeiden.

@ boerse-global.de