Künstliche, Intelligenz

Unterföhring - Unternehmen setzen zunehmend auf KI-Systeme in der Geldwäscheprävention.

04.05.2025 - 10:00:30

Künstliche Intelligenz in der Geldwäscheprävention: Neue Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsführer ab 2025. Doch die EU-AI-Verordnung und die neue AML-Verordnung bringen Compliance Officer und Geschäftsführer 2025 in eine doppelte Haftungsverantwortung.

Die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in AML-Prozesse verändert die Anforderungen an Geldwäscheprävention grundlegend. Die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLR) und der AI Act treten 2025 in Kraft - und stellen insbesondere Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte und Geschäftsführer vor komplexe rechtliche und technische Herausforderungen.

Wer zukünftig automatisierte KI-Systeme zur Kundenidentifikation oder Transaktionsüberwachung einsetzt, muss deren Risiken regulatorisch bewerten, intern dokumentieren und nachvollziehbar prüfen - oder persönlich haften.

Neue regulatorische Anforderungen ab 2025

1. EU-AI Act: Hochrisiko-KI in der Geldwäscheprävention

2. AMLR: Verschärfte KYC-Pflichten und persönliche Haftung

3. Compliance & Haftung: Neue Führungsaufgaben in der Regulatorik

4. Handlungsempfehlungen für das Management und Compliance Officer

Fazit: Compliance braucht KI-Kompetenz - und klare Haftungsgrenzen

Ab 2025 verändert sich der Compliance-Alltag grundlegend. Die direkte Wirksamkeit der AML-Verordnung und des AI Acts verschärft die Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsleitung. Wer KI nutzt, ohne ihre Risiken zu kennen und kontrollieren zu können, gefährdet nicht nur das Unternehmen - sondern haftet persönlich.

Nur wer jetzt in Schulungen und E-Learnings für Mitarbeiter, Governance-Strukturen und Validierungsprozesse investiert, kann Haftungsrisiken wirksam begrenzen - und die Chancen der digitalen Transformation sicher nutzen.

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