Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherungsexperten

Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufswechsel & Beitrag sparen

16.10.2025 - 14:40:00

Ein Jobwechsel eröffnet nicht nur neue Chancen im Berufsleben, sondern kann auch  Auswirkungen auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung haben – im besten Fall sogar positive.  Erfahren Sie, wann sich ein neuer Beruf auf Ihre Beiträge auswirkt, welche Regeln im  Leistungsfall gelten und wie Sie durch clevere Vertragsgestaltung sparen können.

Welcher Beruf im Leistungsfall zählt

In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf vor Eintritt der  Berufsunfähigkeit maßgeblich – unabhängig davon, welchen Beruf Sie bei Vertragsabschluss  angegeben haben.

Beispiel: Sie schließen Ihre BU als Büroangestellter ab, wechseln später in den Beruf des  Landschaftsgärtners und werden in dieser Tätigkeit berufsunfähig. Die Leistungsprüfung bezieht  sich ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf.

Verzichtet der Vertrag – wie bei den meisten modernen Policen üblich – auf die sogenannte  abstrakte Verweisung, darf der Versicherer Sie nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen.  Entscheidend ist allein, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.

Berufseinstufung bestimmt die Beitragshöhe

Während im Leistungsfall der zuletzt ausgeübte Beruf zählt, ist bei Vertragsabschluss die  Berufsgruppe ausschlaggebend für die Beitragshöhe, weshalb in der BU-Beratung darauf ein  besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. Versicherer berücksichtigen dabei unter anderem:

  • den Anteil körperlicher Arbeit
  • den Grad der Bürotätigkeit
  • eventuelle Reisetätigkeiten
  • den Bildungsabschluss

Da sich diese Faktoren im Laufe des Berufslebens ändern können, stellt sich häufig die Frage:  Muss man einen Berufswechsel eigentlich melden?

Moderne Verträge: keine Meldepflicht

Bei aktuellen BU-Tarifen mit guten Bedingungen müssen Sie einen Berufswechsel oder eine  Tätigkeitsänderung nicht anzeigen. Für die spätere Leistungsprüfung ist ausschließlich Ihr zuletzt  ausgeübter Beruf relevant. Wichtig ist nur, dass Sie bei Vertragsabschluss Ihre damalige Tätigkeit  korrekt beschrieben haben.

Ältere Verträge: Meldepflicht möglich

In älteren Policen kann noch eine Pflicht zur Meldung von Berufswechseln bestehen. Wird diese  nicht beachtet, kann das im Leistungsfall zu Problemen führen. Außerdem drohen  Beitragserhöhungen, wenn Sie in einen riskanteren Beruf wechseln. Haben Sie eine ältere  Police, sollten Sie diese unbedingt von einem Versicherungsexperten prüfen lassen.

Beitragsvorteile durch Besserstellungsoption

Viele moderne Versicherer bieten eine sogenannte Besserstellungsoption an. Wechseln Sie in  einen weniger risikoreichen Beruf, können Ihre Beiträge sinken – häufig sogar ohne neue  Gesundheitsprüfung. Je nach Anbieter gelten dafür jedoch bestimmte Voraussetzungen.

Wichtig: Wenn Sie Ihren Berufswechsel freiwillig melden, kann sich das nur positiv auswirken – ein Wechsel in einen riskanteren Beruf führt nicht zu einer Beitragserhöhung.

Auf die richtige Vertragsgestaltung achten

Eine Besserstellungsoption ist besonders sinnvoll, wenn sich Ihr beruflicher Weg noch  verändern könnte, zum Beispiel:

  • Sie schließen die BU als Schüler ab und beginnen später ein Studium, das zu einer  günstigeren Berufsgruppe führt.
  • Sie arbeiten als Handwerker und planen eine kaufmännische Weiterbildung mit  künftigem Bürojob.

So sichern Sie sich langfristig die Chance auf niedrigere Beiträge.

Fazit: Berufswechsel als Chance nutzen

Bei modernen BU-Verträgen müssen Sie neue Tätigkeiten in der Regel nicht melden. Im  Leistungsfall zählt immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Mit einer Besserstellungsoption können  Sie bei einem Wechsel in eine risikoärmere Tätigkeit dauerhaft Beiträge sparen – ein Vorteil, den Sie nutzen sollten.