Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufswechsel & Beitrag sparen
16.10.2025 - 14:40:00Ein Jobwechsel eröffnet nicht nur neue Chancen im Berufsleben, sondern kann auch Auswirkungen auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung haben – im besten Fall sogar positive. Erfahren Sie, wann sich ein neuer Beruf auf Ihre Beiträge auswirkt, welche Regeln im Leistungsfall gelten und wie Sie durch clevere Vertragsgestaltung sparen können.
Welcher Beruf im Leistungsfall zählt
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit maßgeblich – unabhängig davon, welchen Beruf Sie bei Vertragsabschluss angegeben haben.
Beispiel: Sie schließen Ihre BU als Büroangestellter ab, wechseln später in den Beruf des Landschaftsgärtners und werden in dieser Tätigkeit berufsunfähig. Die Leistungsprüfung bezieht sich ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf.
Verzichtet der Vertrag – wie bei den meisten modernen Policen üblich – auf die sogenannte abstrakte Verweisung, darf der Versicherer Sie nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen. Entscheidend ist allein, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.
Berufseinstufung bestimmt die Beitragshöhe
Während im Leistungsfall der zuletzt ausgeübte Beruf zählt, ist bei Vertragsabschluss die Berufsgruppe ausschlaggebend für die Beitragshöhe, weshalb in der BU-Beratung darauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. Versicherer berücksichtigen dabei unter anderem:
- den Anteil körperlicher Arbeit
- den Grad der Bürotätigkeit
- eventuelle Reisetätigkeiten
- den Bildungsabschluss
Da sich diese Faktoren im Laufe des Berufslebens ändern können, stellt sich häufig die Frage: Muss man einen Berufswechsel eigentlich melden?
Moderne Verträge: keine Meldepflicht
Bei aktuellen BU-Tarifen mit guten Bedingungen müssen Sie einen Berufswechsel oder eine Tätigkeitsänderung nicht anzeigen. Für die spätere Leistungsprüfung ist ausschließlich Ihr zuletzt ausgeübter Beruf relevant. Wichtig ist nur, dass Sie bei Vertragsabschluss Ihre damalige Tätigkeit korrekt beschrieben haben.
Ältere Verträge: Meldepflicht möglich
In älteren Policen kann noch eine Pflicht zur Meldung von Berufswechseln bestehen. Wird diese nicht beachtet, kann das im Leistungsfall zu Problemen führen. Außerdem drohen Beitragserhöhungen, wenn Sie in einen riskanteren Beruf wechseln. Haben Sie eine ältere Police, sollten Sie diese unbedingt von einem Versicherungsexperten prüfen lassen.
Beitragsvorteile durch Besserstellungsoption
Viele moderne Versicherer bieten eine sogenannte Besserstellungsoption an. Wechseln Sie in einen weniger risikoreichen Beruf, können Ihre Beiträge sinken – häufig sogar ohne neue Gesundheitsprüfung. Je nach Anbieter gelten dafür jedoch bestimmte Voraussetzungen.
Wichtig: Wenn Sie Ihren Berufswechsel freiwillig melden, kann sich das nur positiv auswirken – ein Wechsel in einen riskanteren Beruf führt nicht zu einer Beitragserhöhung.
Auf die richtige Vertragsgestaltung achten
Eine Besserstellungsoption ist besonders sinnvoll, wenn sich Ihr beruflicher Weg noch verändern könnte, zum Beispiel:
- Sie schließen die BU als Schüler ab und beginnen später ein Studium, das zu einer günstigeren Berufsgruppe führt.
- Sie arbeiten als Handwerker und planen eine kaufmännische Weiterbildung mit künftigem Bürojob.
So sichern Sie sich langfristig die Chance auf niedrigere Beiträge.
Fazit: Berufswechsel als Chance nutzen
Bei modernen BU-Verträgen müssen Sie neue Tätigkeiten in der Regel nicht melden. Im Leistungsfall zählt immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Mit einer Besserstellungsoption können Sie bei einem Wechsel in eine risikoärmere Tätigkeit dauerhaft Beiträge sparen – ein Vorteil, den Sie nutzen sollten.