Berlin - Das Landgericht Köln hat die Vermittlung von Fahrten über UberX in der beanstandeten Version untersagt - mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro je Verstoß oder Ordnungshaft.
31.10.2025 - 10:13:30Nach UberX-Verbot in Köln: Betriebssitz-Pflicht ist anachronistisch - Deutschland blockiert Innovation auf Kosten der Verbraucher. Kern des Urteils: Die App ist funktional darauf ausgelegt, die Betriebssitz-Pflicht aus § 49 Abs. 4 S. 2 PBefG zu umgehen, wonach Beförderungsaufträge erst am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen und von dort an Fahrer übermittelt werden müssen.
"Es ist schlicht wahnsinnig, dass im Jahr 2025 eine App-Bestellung erst den Umweg über ein Büro nehmen soll."
"Statt digitale Echtzeit-Vermittlung zu kriminalisieren, muss der Gesetzgeber das Personenbeförderungsgesetz endlich technologieneutral erneuern. Sicherheit, Haftung und Transparenz lassen sich auch ohne analoge Umleitungsrituale durchsetzen. Mehr Wettbewerb senkt nachweislich Kosten - gerade für sozial benachteiligte und junge Fahrgäste, die auf erschwingliche Mobilität angewiesen sind. Die Welt bewegt sich weiter - nur Deutschland steht still", sagt Fred Roeder, Geschäftsführer des Consumer Choice Center.
Index zeigt: Deutsche Städte performen schwach in der Sharing Economy
Der Sharing Economy Index des Consumer Choice Center ordnet deutsche Metropolen seit Jahren nur im Mittelfeld ein - deutlich hinter liberaleren Städten in Osteuropa und darüber hinaus. Bereits die 2021er-Ausgabe sah Köln, Berlin und Hamburg unter den Nachzüglern gegenüber Spitzenreitern wie Tallinn oder Vilnius. Das bestätigt: restriktive, uneinheitliche Vorgaben bremsen Angebot, Vielfalt und Preisdruck zulasten der Verbraucher.
Unsere Forderungen an Bund und Länder
Hintergrund zum Urteil
Über das Consumer Choice Center (CCC)
Das Consumer Choice Center vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in über 100 Ländern und setzt sich für Wahlfreiheit, Innovation und evidenzbasierte Politik ein.
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