Deutschland, Kriminalität

Sozialleistungsbetrug und eine Gesetzeslücke: Wie die Bundesregierung gegen das umstrittene «Geschäft» mit Scheinvaterschaften vorgehen will – und wer von den Missbrauchsprüfungen nicht betroffen ist.

10.12.2025 - 05:00:30

Falsche Väter: Gesetzesänderung soll Betrug verhindern

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben viel zu besprechen. Neben den Scheinvaterschaften gehört dazu auch die Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen. (Archivbild)  - Foto: Michael Kappeler/dpa

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  • Seit Jahren gibt es Bemühungen, Kriminellen, die sogenannte Scheinvaterschaften gegen Geld vermitteln, das Handwerk zu legen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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  • Im Juni 2024 gab es zur missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition wurde er nicht im Bundestag verabschiedet. (Archivbild) - Foto: Joerg Carstensen/dpa

    Joerg Carstensen/dpa

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben viel zu besprechen. Neben den Scheinvaterschaften gehört dazu auch die Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen. (Archivbild)  - Foto: Michael Kappeler/dpaSeit Jahren gibt es Bemühungen, Kriminellen, die sogenannte Scheinvaterschaften gegen Geld vermitteln, das Handwerk zu legen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpaIm Juni 2024 gab es zur missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition wurde er nicht im Bundestag verabschiedet. (Archivbild) - Foto: Joerg Carstensen/dpa

Die Bundesregierung will Kriminellen das Handwerk legen, die aus der missbräuchlichen Anerkennung von Kindern ausländischer Frauen ein «Geschäftsmodell» gemacht haben. Über einen entsprechenden Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, will das Kabinett an diesem Mittwoch beraten. 

Er sieht vor, dass die Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung künftig zustimmen muss, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. «Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll von den Beantragten beantragt werden müssen», heißt es in dem Entwurf, an dem das Bundesinnenministerium und das Justizressort mitgearbeitet haben. Das soll die Mitwirkung der Beteiligten sicherstellen. Kommt später heraus, dass sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, soll die Behörde die bereits erteilten Zusagen zurücknehmen können. 

Bekannte Betrugsmasche von Schleusern

Bei missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der Männer – meist gegen Bezahlung – Vaterschaften für Kinder ausländischer Frauen anerkennen, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Ziel ist es, den Müttern und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen und damit gegebenenfalls auch Zugang zu Sozialleistungen. 

Unterhalt zahlt der Staat

Besonders problematisch: Männer, die als Scheinväter auftreten, sind oft mittellos und beziehen selbst Sozialleistungen. Für Unterhaltsforderungen des Staates können sie daher nicht herangezogen werden.

Das Problem ist seit Jahren bekannt. Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt - wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und Jugendämter aufgefordert sind, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn Missbrauchsfälle werden, wenn überhaupt, oft erst so spät erkannt, dass eine nachträgliche Korrektur nicht möglich ist.

Die Justizminister der Länder dringen schon länger auf verbesserte Regeln gegen Scheinvaterschaften. Die Ampel-Regierung hatte im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Das Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP führte allerdings dazu, dass dieser vom Bundestag nicht verabschiedet wurde.

Binationale Paare wollen keinen Generalverdacht

Um binationale Paare nicht zu sehr belasten, benennt der aktuelle Entwurf Fallkonstellationen, die von der Missbrauchsprüfung ausgenommen werden sollen. Das gilt etwa, wenn ein Paar länger einen gemeinsamen Wohnsitz hat, wenn der Anerkennende und die Mutter nach der Geburt des Kindes geheiratet haben oder wenn der Mann leiblicher Vater eines anderen Kindes derselben Frau ist.

@ dpa.de

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