Hamburg, Prozess (Gericht)

«White Tiger»-Anwältin: Angeklagter in U-Haft verprügelt

09.01.2026 - 11:06:47

Der Angeklagte im «White Tiger»-Prozess ist in Untersuchungshaft verletzt worden. Mitinsassen sollen auf ihn eingeprügelt haben. Seine Anwältin will nun prüfen, ob er überhaupt verhandlungsfähig ist.

Wenige Stunden vor Beginn des «White Tiger»-Prozesses vor dem Landgericht Hamburg ist der 21 Jahre alte Angeklagte laut seiner Anwältin von anderen Häftlingen verprügelt worden. 

Der Deutsch-Iraner sei am Donnerstag gemeinsam mit anderen Insassen aus der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand nach Hamburg in eine Sammelzelle der Untersuchungshaftanstalt gebracht worden, sagte seine Anwältin der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg. Dort hätten einige der Insassen erst seine Uhr verlangt und dann auf ihn eingeschlagen. 

Eine Gesichtshälfte des Angeklagten sei stark geschwollen und er soll nun zahnmedizinisch und allgemein-medizinisch untersucht werden. Sie habe ihren Mandanten am Freitag noch nicht gesehen und wolle bei einem Treffen erst prüfen, ob ihr Mandant verhandlungsfähig ist. 

Prozess soll um 12.00 Uhr beginnen

Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg soll heute um 12.00 Uhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Deutsch-Iraner mehr als 200 Straftaten vor, darunter einen vollendeten und fünf versuchte Morde - mittelbar begangen im Internet.

Als Opfer werden über 30 Kinder und Jugendliche unter anderem aus Deutschland, England, Kanada, den USA benannt. Eine junge Finnin wurde als Nebenklägerin zugelassen. 

Der Angeklagte, der Kopf einer internationalen Gruppe von Cyberkriminellen gewesen sein soll, soll die Taten zwischen Januar 2021 und September 2023 begangen haben.

Anwältin bezeichnet Anklage als «experimentell»

Die Vorwürfe gegen den 21-Jährigen bezeichnete die Anwältin als haltlos. Die Anklage, die beim Mordvorwurf von einer doppelten mittelbaren Täterschaft ausgeht, nannte sie «experimentell». Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zunächst ein Kind gefügig gemacht, das dann von ihm gesteuert einen 13-jährigen Amerikaner zum Suizid überredet hat - der dann live im Internet gestreamt wurde.

Da er damals selbst noch Jugendlicher oder Heranwachsender war, findet die Verhandlung vor einer Jugendkammer der Großen Strafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der 21-Jährige war Mitte Juni vergangenen Jahres in der elterlichen Wohnung in Hamburg festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Insgesamt sind für die Verhandlung bis Dezember 82 Verhandlungstermine anberaumt.

@ dpa.de

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