Thema: Elternteil

BFH, Steuerabzug

Der Bundesfinanzhof bestätigt dass der Abzug von Betreuungskosten strikt an die Haushaltszugehörigkeit ...

BFH: Kein Steuerabzug für Kita-Kosten bei getrennten Eltern - Foto: über boerse-global.de
BFH: Kein Steuerabzug für Kita-Kosten bei getrennten Eltern - Foto: über boerse-global.de

BFH: Kein Steuerabzug für Kita-Kosten bei getrennten Eltern

boerse-global.de, 29.01.26 14:26 Uhr
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (Symbolbild). - Foto: Annette Riedl/dpa
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (Symbolbild). - Foto: Annette Riedl/dpa