Thema: Bundesärztekammer

Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen sollten nach dem Willen der Ärzte außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden, die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere soll aber bleiben. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen sollten nach dem Willen der Ärzte außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden, die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere soll aber bleiben. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Smoke-in vor dem Brandenburger Tor (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
"Smoke-in" vor dem Brandenburger Tor (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur