Wettverstoß: Deutsche Diskuswerfer auf Bewährung gesperrt
29.01.2026 - 12:40:05Die deutschen Diskuswerfer und WM-Teilnehmer Henrik Janssen und Steven Richter sind wegen Verstößen gegen die Wettregeln des Leichtathletik-Weltverbands World Athletics jeweils für drei Monate auf Bewährung gesperrt worden. Das teilte die unabhängige Integritätskommission (AIU) des Weltverbands mit.
Den Angaben zufolge hatten Janssen und Richter für Wettkämpfe bei den Weltmeisterschaften in Tokio im vergangenen Jahr Wetten auf Teamkollegen abgeschlossen. Janssen soll drei Wetten im Gesamtwert von 100 Euro abgeschlossen haben. Bei Richter habe es sich um eine Wette in Höhe von 40 Euro gehandelt.
Janssen und Richter wussten angeblich nichts vom Wettverbot
Beide räumten die Verstöße ein und erklärten, sie hätten nicht gewusst, dass solche Wetten verboten sind. Weitere Einsätze hätten sie nach entsprechenden Hinweisen nicht mehr getätigt. Außerdem hätten sie erfolglos versucht, ihre Wetten zu stornieren. Der Mangel an Aufklärung über Wetten und die Geständnisse seien strafmildernd gewesen, hieß es von der AIU.
Bei der WM in Tokio war Richter in der Qualifikation ausgeschieden, Janssen belegte im Finale ohne gültigen Versuch den zwölften Platz, ein Jahr zuvor bei den Olympischen Spielen in Paris scheiterte der 27-Jährige in der Qualifikation.
«Die Regeln von World Athletics zu Wetten sollen sicherstellen, dass die Ergebnisse in unserem Sport ausschließlich durch Leistung bestimmt werden. Die AIU verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Verstößen gegen die Wettregeln, da diese das Herzstück der Integrität des Sports treffen», erklärte AIU-Chef Brett Clothier. Die Sanktionen seien eine «klare Erinnerung», dass es in der Leichtathletik keinen Platz für Wettverstöße gebe.
Auch Französin sanktioniert
Neben den beiden deutschen Sportlern wurde auch die französische Mittelstreckenläuferin Aurore Fleury sanktioniert. Sie setzte bei den Europameisterschaften 2024 in Rom 2.000 Euro auf eine Teamkollegin und gewann 5.000 Euro.
Fleury wurde mit einer sechsmonatigen Sperre rückwirkend ab dem 1. September 2025 bestraft und muss eine Summe von 3.000 Euro zahlen, die für wohltätige Zwecke gespendet werden soll.





