Die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in einem gemeinsamen Brief mit ihrem italienischen Amtskollegen Adolfo Urso (Fratelli d`Italia) die Europäische Kommission aufgefordert, die CO2-Flottengrenzwerte für Neuwagen und das damit verbundene Verbrenner-Aus aufzuweichen.
07.10.2025 - 16:06:48Brief an EU-Kommission: Reiche macht bei Verbrenner-Aus Alleingang
Anstatt wie derzeit nur die Abgasemissionen zu berücksichtigen, sollte der gesamte Lebenszyklus des Fahrzeugs kalkuliert werden - also von der Produktion der Autoteile bis hin zur Nutzung des Autos. Nach diesem Lebenszyklusmodell hätten Elektroautos wegen der ressourcenintensiven Batterieproduktion eine schlechtere Bilanz, als wenn nur die Abgasemissionen berücksichtigt werden. Insgesamt sind E-Autos unter beiden Berechnungsmodellen die klimafreundlichste Lösung. Das Lebenszyklusmodell bietet geringere Anreize für einen Umstieg als die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus. "Von dem Schreiben hatten wir im Vorfeld keine Kenntnis", sagten der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Sebastian Roloff, und der umweltpolitische Sprecher, Jakob Blankenburg, dem Nachrichtenmagazin. "Wir erwarten, dass industrie- und klimapolitische Fragen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden und keine Alleingänge erfolgen." Auch das SPD-geführte Umweltministerium verweist auf die laufenden Verhandlungen. "Insofern kann dieser Brief gar nicht die Haltung der gesamten Bundesregierung wiedergeben", sagte auch ein Sprecher des Umweltministeriums zu "Politico". Reiche habe nicht für die gesamte Bundesregierung gesprochen, sondern nur für ihr Ressort, hieß es ebenfalls am Montag aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums. Nach den sogenannten "Flottengrenzwerten" dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß wird schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt und der Verkauf neuer Verbrenner somit ab 2035 verhindert. Diese Flottengrenzwerte sind Teil des "Fit-for-55"-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte vor Kurzem klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.